Erwägungsgrund 14 32012D0035
Die Einreisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern, die auf Mitglieder des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) Anwendung finden, sollten künftig nicht mehr nur für führende Mitglieder gelten, sondern könnten auch für andere Mitglieder des IRGC gelten.