Erwägungsgrund 7 32012D0035
In diesem Zusammenhang sollte die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe weiterer Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien an Iran verboten oder kontrolliert werden, wenn diese zu mit Anreicherung, Wiederaufbereitung oder Schwerwasser zusammenhängenden Tätigkeiten Irans, zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen oder zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Fragen, die der IAEO Anlass zu Besorgnis geben oder von ihr noch als offen bezeichnet werden, oder zu anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen beitragen könnten. Dieses Verbot sollte sich auch auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck erstrecken.