Erwägungsgrund 8 32012D0035
Unter Hinweis auf den potenziellen Zusammenhang zwischen den Einnahmen, die Iran aus dem Energiesektor bezieht, und der Finanzierung seiner proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten sowie unter Hinweis darauf, dass die chemischen Apparate und Stoffe, die für die petrochemische Industrie benötigt werden, zahlreiche Gemeinsamkeiten mit denen aufweisen, die für bestimmte sensible Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf erforderlich sind, wie in der Resolution 1929 (2010) des VN-Sicherheitsrates hervorgehoben wird, sollte der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von weiteren wesentlichen Ausrüstungen und Technologien, die in Schlüsselbranchen der Öl- und Erdgasindustrie oder in der petrochemischen Industrie genutzt werden könnten, verboten werden. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten neue Investitionen in den petrochemischen Sektor in Iran verbieten.