Erwägungsgrund 5 32012D0035
Am 1. Dezember 2011 hat der Rat erneut erklärt, dass er hinsichtlich der Art des iranischen Nuklearprogramms, insbesondere unter Berücksichtigung der Feststellungen in Bezug auf die iranischen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung von militärischer Kerntechnik im jüngsten Bericht der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), ernste und wachsende Bedenken hegt. In Anbetracht dieser Bedenken und im Einklang mit der Erklärung des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2011 ist der Rat übereingekommen, die geltenden Sanktionen auszuweiten, indem in enger Abstimmung mit internationalen Partnern zusätzliche Maßnahmen geprüft werden, darunter auch Maßnahmen, die das iranische Finanzsystem erheblich treffen sollen, Maßnahmen im Verkehrssektor und im Energiesektor, Maßnahmen gegen das Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) sowie Maßnahmen in anderen Bereichen.