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1. EINLEITUNG Das liberianische Legalitätssicherungssystem (legality assurance system — LAS) zielt auf die Gewährleistung der Legalität der Zuweisung von Waldnutzungsrechten sowie der Ernte, Beförderung, Verarbeitung und Veräußerung von Holz. Grundlage sind die geltenden liberianischen Rechtsvorschriften und die bestehenden staatlichen Kontrollsysteme. Das System wurde unter Einbeziehung von zahlreichen beteiligten Akteuren im Land wie lokalen Gemeinschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, staatlichen Stellen und Vertretern der Privatwirtschaft konzipiert. Diese beteiligten Akteure haben sich im Zuge eines Konsultations- und Beratungsprozesses auf die folgenden Bestandteile des LAS geeinigt: — Legalitätsdefinition, — Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Legalitätsdefinition, — Kontrolle der Lieferkette, — Erteilung von FLEGT-Genehmigungen, — unabhängige Prüfung. Die Legalitätsdefinition greift die wesentlichen für den Forstsektor geltenden gesetzlichen Anforderungen auf. Sie wurde im Zuge der Verhandlungen über das Freiwillige Partnerschaftsabkommen mit den beteiligten Akteuren in Liberia abgestimmt. Durch Überprüfung der Legalität soll systematisch festgestellt werden, ob die Anforderungen der Legalitätsdefinition erfüllt sind. Hierfür sind die in den liberianischen Rechtsvorschriften und dem Abkommen genannten staatlichen Stellen zuständig. Das System zur Kontrolle der Lieferkette (chain of custody system — COCS) dient der Überwachung der Holzlieferkette ab dem Wald bis zu dem Ort, an dem das Holz ausgeführt oder auf dem Inlandsmarkt verkauft wird. Das COCS umfasst die Kontrolle der Arbeitsabläufe durch die Unternehmen, die Überprüfung durch den COCS-Verwalter und ein Informationssystem zur Speicherung und Analyse der bei diesen Kontrollen und Überprüfungen gewonnenen Daten. Ein COCS, das die LAS-Anforderungen weitgehend erfüllt, war bereits vor der Aufnahme der Verhandlungen über das Abkommen vorhanden. Es wurde von einem externen Dienstleister aufgebaut, der das System auch betreibt, und soll schließlich von der Forstentwicklungsbehörde (Forestry Development Authority — FDA) übernommen werden. Liberia stellt FLEGT-Genehmigungen für alle Ladungen von Holzprodukten aus, die im Einklang mit der Legalitätsdefinition hergestellt und vom COCS ordnungsgemäß kontrolliert wurden. Die unabhängige Prüfinstanz erhöht die Glaubwürdigkeit des LAS, da jeder Bestandteil des Systems auf sein ordnungsgemäßes Funktionieren hin überprüft wird. Die Prüfung wird von einer von den Regulierungsbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten des liberianischen Forstsektors unabhängigen Stelle durchgeführt. Die Prüfergebnisse werden dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens vorgelegt und die Berichte werden veröffentlicht. Eine Arbeitsgruppe der beteiligten Akteure hat erste Vorgaben für die Überprüfung der Legalität, die Erteilung der Genehmigungen und die unabhängige Prüfung erarbeitet, die im Zuge der Umsetzung des Abkommens weiterentwickelt und in die Praxis umgesetzt werden sollen. In diesem Anhang wird die grundsätzliche Funktionsweise des LAS in der Praxis beschrieben. 2. ANWENDUNGSBEREICH 2.1. Einschlagsgebiete Das gesamte im Land erzeugte Holz und alle Holzprodukte, die im Rahmen des LAS kontrolliert werden, müssen aus ausgewiesenen Gebieten stammen, für die die Nutzungsrechte nach geltendem Recht erteilt wurden. Dazu können sowohl Naturwälder als auch Plantagenwälder gehören, sofern die Forstentwicklungsbehörde eine der folgenden Genehmigungen erteilt hat: — Waldbewirtschaftungsvertrag (forest management contract — FMC), — Holzverkaufsvertrag (timber sale contract — TSC), — Privatnutzungsgenehmigung (private use permit — PUP), — Waldnutzungsgenehmigung (forest use permit — FUP), — Genehmigung für motormanuellen Holzeinschlag (chainsaw permit). Die Erteilung dieser Genehmigungen wird in dem Gesetz zur Reform des Forstsektors (National Forestry Reform Law), dem Gesetz über die Rechte lokaler Gemeinschaften (Community Rights Law), der Verordnung über den motormanuellen Holzeinschlag durch kleinere Akteure (Chainsaw Regulation) und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften geregelt. Verordnungen über die Rechte lokaler Gemeinschaften und die Verordnung über den motormanuellen Holzeinschlag sind derzeit in Ausarbeitung. Nach ihrer Fertigstellung wird das LAS entsprechend geändert und ergänzt. Rubberwood und anderes Holz, das auf der Grundlage landwirtschaftlicher Konzessionsverträge geschlagen wird, fällt ebenfalls unter das LAS. Zurückgelassenes Holz wird nach seiner Versteigerung von dem System erfasst, wenn der neue Eigentümer feststeht. Derzeit kann Holz, das aufgrund von Rechtsverstößen beschlagnahmt wurde, dem System nicht zugeführt werden. Bestimmungen über den Umgang mit beschlagnahmtem Holz und dessen Überführung in das LAS sollen innerhalb von zwei Jahren und noch vor Beginn der Anwendung des FLEGT-Genehmigungssystems ausgearbeitet werden. Alle in Anhang I genannten Holzprodukte, die eingeführt werden, unterliegen ebenfalls der Kontrolle durch das LAS. Weitere Einzelheiten enthält Abschnitt 5.9. 2.2. Produkte Die folgenden Produkte unterliegen der Kontrolle durch das LAS: — Rundholz — Hackschnitzel — Bahnschwellen — Schnittholz — Furnier — Sperrholz — Parkett — Holzrahmen — Kisten/Kistchen — Tischlerarbeiten — Möbel In Anhang I sind die unter dieses Abkommen fallenden Produkte und ihre für die Warenklassifizierung im internationalen Handel verwendeten Codes des Harmonisierten Systems (HS) aufgeführt. Im Zuge der Umsetzung des Abkommens wird Liberia die Aufnahme weiterer Produkte, einschließlich Holzkohle, in den Anwendungsbereich des LAS in Erwägung ziehen. 2.3. Bestimmungsmärkte Die Überprüfung der Legalität betrifft sowohl Holzprodukte, die auf dem Inlandsmarkt verkauft werden sollen, als auch Holzprodukte, die ausgeführt werden sollen, unabhängig vom Bestimmungsland. Die Kontrolle der Produkte, die auf dem Inlandsmarkt verkauft werden, läuft nach einem Stufenplan an, der von der Umsetzung des Gesetzes über die Rechte lokaler Gemeinschaften und der Verordnung über den motormanuellen Holzeinschlag abhängen wird; außerdem wird den regionalen ECOWAS-Handelsübereinkünften Rechnung getragen, deren Anforderungen im Rahmen des LAS zu berücksichtigen sind. 3. ZUSTÄNDIGE STRUKTUREN Für die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Legalitätsdefinition (LD) und die Anwendung des COCS richtet die Forstentwicklungsbehörde (FDA) eine neue Abteilung (Liberia Verification Department — LVD) ein. In den ersten fünf Jahren wird ein Dienstleister auf BOT-Basis (Build — Operate — Transfer) damit beauftragt, die erforderliche Prüfmethodik zu entwickeln und in den an der Anwendung des LAS beteiligten FDA-Abteilungen und Unterabteilungen die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen. Die LVD wird mit anderen Abteilungen und Unterabteilungen der FDA sowie mit der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency — EPA), dem Handels- und Industrieministerium, dem Finanzministerium, dem Arbeitsministerium und anderen einschlägigen staatlichen Stellen, die für bestimmte Aspekte der Regulierung des Forstsektors zuständig sind, zusammenarbeiten. Diese staatlichen Stellen haben der LVD gegenüber zu belegen, dass die Wirtschaftsbeteiligten die Anforderungen der Legalitätsdefinition erfüllen. Außerdem wird ein Kommunikationsweg für zivilgesellschaftliche Organisationen eingerichtet, damit sie der LVD und den anderen zuständigen Behörden Daten zukommen lassen können, anhand deren kontrolliert werden kann, ob die Wirtschaftsbeteiligten die LAS-Anforderungen erfüllen. Für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen für Holzprodukte, die ausgeführt werden sollen, richtet die FDA eine neue Abteilung (Liberia Licensing Department — LLD) ein. Anträge von Ausführern auf Erteilung einer FLEGT-Genehmigung sind an die LLD zu richten (siehe Schaubild 1). Schaubild 1. Für die Überprüfung und Genehmigungserteilung zuständige Strukturen Ausführer LLD LVD COC/Rückverfolgbarkeitssystem Überprüfung anhand der Legalitätsdefinition Übermittlung der Monitoring-Daten Zivilgesellschaftliche Organisationen FDA-Abt. Umweltschutz- behörde Handelsministerium Informing verification bodies Arbeitsministerium Sonstige Finanzministerium 4. ÜBERPRÜFUNG DER LEGALITÄT 4.1. Legalitätsdefinition und Überprüfungsverfahren Die Legalitätsdefinition umfasst 11 Grundsätze, von denen sich jeder wiederum in verschiedene Indikatoren entsprechend den einzuhaltenden rechtlichen Anforderungen gliedert. Für jeden Indikator gibt es Verifikatoren, anhand deren festgestellt werden kann, ob die Wirtschaftsbeteiligten und staatlichen Stellen die rechtlichen Anforderungen für den betreffenden Indikator erfüllen. Anlage A enthält die Legalitätsdefinition und beschreibt die Überprüfungsverfahren, damit das zuständige Ministerium, die zuständige staatliche Stelle und die LVD über eine Richtschnur für die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen verfügen. Dieser Überprüfungsrahmen umfasst im Einzelnen die folgenden Angaben: — Ziel: Beschreibung des Zwecks eines Überprüfungsverfahrens; — Rechtliche Kontrolle: normative und/oder rechtliche Anforderungen und Zuständigkeiten in Bezug auf einen bestimmten Indikator; — Überprüfungsmethode: Beschreibung der Überprüfung und Mittel zur Überprüfung (Prüfung der Unterlagen, Vor-Ort-Kontrollen, Bestätigung und/oder Konsultation); — Häufigkeit, mit der die LVD prüft, ob die mit einem Indikator oder bestimmten Teilaspekten eines Indikators verbundenen Anforderungen eingehalten werden. Im Zuge der Umsetzung des Abkommens sollen detailliertere Verfahren einschließlich Checklisten entwickelt werden, anhand deren die Einhaltung der Anforderungen der Legalitätsdefinition beurteilt werden soll. 4.2. Datenverwaltung Die Ergebnisse der Überprüfung werden in ein Datenverwaltungssystem eingegeben, mit dessen Hilfe direkt kontrolliert werden kann, ob ein Wirtschaftsbeteiligter die Anforderungen der Legalitätsdefinition erfüllt. Die LVD ist für die Datenverwaltung zuständig, einschließlich der Aktualisierung der Daten in den nach den Überprüfungsverfahren vorgesehenen Zeitabständen. Das Informationssystem zur Kontrolle der Lieferkette (chain of custody information system — COCIS) enthält bestimmte Daten über die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, die erhoben werden, um die Übereinstimmung mit der Legalitätsdefinition entlang der Produktkette zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Aufzeichnungen kann jeweils zum nächsten Schritt in der Produktkette übergegangen werden, etwa Beginn der Ernte oder Weiterleitung des Holzes zur nächsten Stufe der Lieferkette. Das COCIS soll Bestandteil des für die Überprüfung erforderlichen Datenverwaltungssystems werden. Das Datenverwaltungssystem sollte einen Informationsaustausch in Echtzeit ermöglichen, damit verhindert werden kann, dass bei der Überprüfung entdecktes nichtkonformes Holz in der Lieferkette weitergelangt; in späteren Stadien der Lieferkette sind weitere Kontrollen vorgesehen. Der Aufbau und die technischen Spezifikationen des Datenverwaltungssystems sowie die detaillierten Verfahren der Datenverwaltung werden im Zuge der Umsetzung des Abkommens entwickelt. 4.3. Legalitätsüberprüfung von Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen eines unabhängigen forstwirtschaftlichen Zertifizierungssystems tätig sind Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen eines unabhängigen, von der liberianischen Regierung genehmigten Zertifizierungssystems tätig sind, können die Erfüllung der Anforderungen der liberianischen Legalitätsdefinition belegen, indem sie der LVD und der LLD eine gültige Zertifizierungsbescheinigung vorlegen. Bevor die liberianische Regierung ein Zertifizierungssystem genehmigt, bewertet sie dessen Kohärenz, um sicherzustellen, dass alle Indikatoren der liberianischen Legalitätsdefinition im Zertifizierungssystem berücksichtigt sind, die Einhaltung dieser Anforderungen systematisch geprüft wird und der gesamte Zertifizierungsprozess zuverlässig ist. Nur Systeme, die als kohärent bewertet wurden, können in das LAS Liberias aufgenommen werden. Alle Wirtschaftsbeteiligten, auch diejenigen mit zertifizierten eigenen Systemen zur Kontrolle der Lieferkette, werden gemäß den liberianischen Rechtsvorschriften dem staatlichen System zur Kontrolle der Lieferkette unterliegen. 5. SYSTEM ZUR KONTROLLE DER LIEFERKETTE 5.1. Standardverfahren Es wurden eine Reihe von Standardverfahren (standard operating procedures — SOP) entwickelt, um zu regeln, a) wie Forstunternehmen ihre Lieferketten kontrollieren und b) wie diese Unternehmenstätigkeiten mit dem COCS überprüft werden: a) Das allgemeine Standardverfahren 01 (GSOP 01) liefert eine grundsätzliche Beschreibung, wie die Kontrolle und Überprüfung von Holz und Holzprodukten, die auf der Grundlage von TSC, FMC und PUP gewonnen wurden, durchzuführen sind. b) Details zu den einzelnen Tätigkeiten sind in verschiedenen SOP geregelt. c) Die GSOP und SOP werden jeweils angepasst, wenn sich Änderungen der Kontroll- und Überprüfungstätigkeiten ergeben, einschließlich der Erweiterung des COCS um neue Holzquellen. Die Kontrolle und Überprüfung von Holz aus den folgenden Quellen werden innerhalb von zwei Jahren ab der Unterzeichnung des Abkommens entwickelt: a) Wälder, die unter das Gesetz über die Rechte lokaler Gemeinschaften fallen, b) motormanueller Holzeinschlag durch kleinere Akteure, c) eingeführtes Holz, d) Holz im Durchfuhrverkehr, e) beschlagnahmtes Holz. In den folgenden Abschnitten und in Anlage B werden die wichtigsten Kontrollpunkte und Grundsätze des COCS beschrieben. 5.2. Erntevorbereitung Für die Abgrenzung des Vertragsgebiets und der Einschlagsparzellen sowie die Nummerierung der Bäume (Bestandsaufnahme) ist der Vertragsnehmer zuständig. Die LVD überprüft die Korrektheit der Parzellenkarte und der Bestandsaufnahme und liefert der Handelsabteilung der FDA die Informationen, die sie zur Genehmigung der erstellten Parzellenkarte und Bestandsaufnahme und zur Erteilung der jährlichen Einschlagsbescheinigung (annual harvesting certificate — AHC) benötigt. Die FDA-Mitarbeiter überprüfen, ob die Parzellenkarte und die Bestandsaufnahme ordnungsgemäß angefertigt und die Formulare und Karten von den Vertragsnehmern korrekt ausgefüllt wurden. Hierbei handelt es sich um einen zweistufigen Prozess: erstens die Prüfung der Unterlagen, um sicherzustellen, dass keine verwaltungstechnischen Fehler vorliegen, und zweitens — sofern das Ergebnis der ersten Prüfung zufriedenstellend war — die Vor-Ort-Kontrolle einer Stichprobe von mindestens 5 % des betreffenden Waldgebiets, um Standort, Durchmesser, Art und Höhe der Bäume zu überprüfen. Mit dem COCIS wird automatisch überprüft, a) ob Vertragsgebietreferenz und Vertragsnehmeridentifizierungsnummer zusammenpassen, b) ob alle vier Ecken der Parzellenkarte innerhalb des Vertragsgebiets liegen, c) ob die Kennnummern der Bäume dem Vertragsnehmer zur Nutzung in diesem Vertragsgebiet auf den Baumetiketten zugewiesen wurden. Die Parzellenkarte wird anschließend vom COC-Mitarbeiter vor Ort daraufhin kontrolliert, ob a) die Vertragsgebietreferenz und die Vertragsnehmeridentifikationsnummer mit den Angaben in den vorgelegten Bestandsaufnahmeformularen übereinstimmen, b) ob die bei der Bestandsaufnahme ermittelten Daten mit den Daten in den Bestandsaufnahmeformularen übereinstimmen, c) ob die geografischen UTM-Koordinaten (Universal Transverse Mercator) mit denjenigen in den Bestandsaufnahmeformularen übereinstimmen, d) ob der Maßstab auf der Karte korrekt angegeben ist, die Entfernung zwischen den Abschnitten korrekt ist und die Entfernungen auf der Karte korrekt angegeben sind, e) ob die Grundlinie in der richtigen Richtung verläuft und die Ausrichtung des Nordpfeils im Verhältnis zur Grundlinie korrekt ist, f) ob die in der Bestandsaufnahme erfassten Linien und Entfernungen korrekt angegeben sind, g) ob die auf der Parzellenkarte eingezeichnete Parzellengrenze mit der Vertragsgebietskarte übereinstimmt und innerhalb der Grenzen des Vertragsgebiets liegt, h) ob die Baumnummern auf der Karte entsprechend den Bestandaufnahmeformularen in den richtigen Abschnitten eingetragen sind, i) ob die Baumartcodes korrekt sind. Der COC-Mitarbeiter vor Ort füllt das Standard-COCIS-Formular durch Ankreuzen aus und leitet es an den Dateneingeber oder COCIS-Mitarbeiter zwecks Eingabe in COCIS weiter. Werden bei diesen Kontrollen der Bestandsaufnahmeformulare oder der angefertigten Parzellenkarten Fehler festgestellt, druckt der COCIS-Mitarbeiter die betreffenden Formulare/Karten aus. Der Leiter der COC-Dateneingabe übermittelt sie dem Vertragsnehmer zur Korrektur und der Vorgang wird mit den berichtigten Daten wiederholt. 5.3. Ernte In diesem Abschnitt werden die Etikettierungs-, Vermessungs- und Erfassungsverfahren beschrieben, die von den Vertragsnehmern bei der Fällung zu befolgen sind. Die Stämme/Stammstücke und Stümpfe müssen vermessen und nummeriert werden, damit die ursprünglichen (bei der Bestandsaufnahme vergebenen) Baumnummern dem aus dem Einschlag resultierenden Holz und den im Wald verbleibenden Stümpfen zugeordnet werden können und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet. Nach Erteilung der jährlichen Einschlagsbescheinigung erhält der Vertragsnehmer Strichcode-Etiketten sowie die Erlaubnis, mit der Ernte an den auf der Parzellenkarte angegebenen Standorten zu beginnen: a) Vor dem Fällen des Baums erfasst der Holzvermesser des Vertragsnehmers die bei der Bestandsaufnahme zugewiesene Baumkennnummer. b) Nach dem Fällen des Baums bringt der Vermesser ein neues Etikett am unteren Stammende und ein weiteres Etikett am Stumpf an. Der Stamm wird vermessen: Durchmesser am unteren und oberen Ende sowie Länge bis zum Wipfel (auf 10 cm genau). Der Vermesser erfasst die Daten mit Hilfe eines PDA (Personal Digital Assistant) oder trägt sie auf dem entsprechenden Formular ein. Anschließend wiederholt der Vermesser diesen Vorgang beim nächsten Baum, der gefällt wird. Die gesammelten Daten werden einem COC-Dateneingeber übermittelt, von diesem verarbeitet und in COCIS eingegeben. 5.4. Holzlagerplatz im Wald In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie der Vertragsnehmer die gefällten Bäume vermisst und kennzeichnet, nachdem sie zum Holzlagerplatz verbracht und quergeschnitten wurden. Dieser Vorgang wird wiederholt, wenn später das Holz erneut in kleinere Teile quergeschnitten oder abgelängt wird (d. h. die Enden werden im Hinblick auf den Verkauf oder Export aus optischen Gründen gekappt). Grundsätzlich gilt, dass an jedem neuen Teil ein Kennzeichnungsetikett angebracht werden muss, um die Rückverfolgbarkeit bis zu Stammstück, Baum und Parzelle, von denen das Teil ursprünglich stammte, zu ermöglichen. Die COCS-Holzvermesser prüfen anhand einer Stichprobe, ob die Holzstücke vom Vertragsnehmer korrekt gekennzeichnet und vermessen wurden. Holzart, Durchmesser und Länge werden in COCIS eingegeben und automatisch mit den Angaben des Vertragsnehmers abgeglichen. 5.5. Beförderung des aufgearbeiteten oder verarbeiteten Holzes In diesem Abschnitt wird das Verfahren beschrieben, das bei der Verladung von Rundholz und/oder anderen Holzprodukten im Wald auf Lkws, bei der Verladung von außerhalb des Hafens gelagertem Rundholz und bei der Verladung von Schnittholzprodukten vor der Verbringung zum Hafen und bei deren anschließendem Transport zu befolgen ist. Da das COCS in Echtzeit Daten darüber liefern soll, wo sich Rundholz und andere Holzprodukte in der Lieferkette jeweils befinden, werden die folgenden Maßnahmen angewandt: a) Ist eine Sendung zum Verladen bereit, füllen die Mitarbeiter des Unternehmens (d. h. Holzvermesser oder Kennzeichungskontrolleur des Sägewerks) ein Frachtbrief-Formular aus, indem sie — die entsprechenden Felder (Strichcode, Holzart, Durchmesser und Länge) ausfüllen, — die Strichcode-Aufkleber an die entsprechenden Stellen des Frachtbriefs kleben, — die Nummern aller Strichcode-Etiketten, die an den Holzprodukten der Ladung angebracht sind, auflisten (die Nummern müssen von Hand eingetragen werden), — den Frachtbrief datieren und unterzeichnen. · b) Das Rundholz und die anderen Holzerzeugnisse müssen so verladen werden, dass die Strichcodes von einem PDA-Scanner gelesen werden können, ohne dass der Lkw abgeladen werden muss. Daher muss entweder zwischen dem Ende der Holzstücke und dem Vorderteil des Lkws (je nach Lkw-Typ) ein Zwischenraum gelassen werden oder alle Holzstücke müssen so verladen werden, dass die Etiketten sich hinten befinden und deutlich sichtbar sind. Dadurch können die COCS-Holzvermesser und die FDA die Nummern unterwegs leichter überprüfen. Die LVD überprüft sämtliche Frachtbriefe und Lieferscheine, die ausgestellt werden und eingehen, und verfügt über mobile Vermessung- und Kontrollteams, die alle beförderten Ladungen stichprobenweise untersuchen. Holzart, Durchmesser und Länge werden aufgezeichnet. Gleichzeitig überprüft die liberianische Polizei, ob bei allen Ladungen, die die Kontrollpunkte passieren, die vorgeschriebenen Frachtbriefe mitgeführt werden. 5.6. Holzverarbeitung In den ersten drei Jahren der Umsetzung des Abkommens werden die detaillierten Verfahren für die Bewertung der Holzverarbeitung in Sägewerken und anderer Verarbeitungsvorgänge entwickelt. Grundsätzlich decken die betriebliche Kontrolle durch das Unternehmen und die Überprüfung durch das COCS Folgendes ab: i) Eingang des Rohmaterials im Sägewerk, ii) Lagerung des Rohmaterials, iii) Verarbeitung, iv) Lagerung der verarbeiteten Produkte und v) Abtransport der Produkte vom Sägewerk. Die folgenden Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen werden angewandt: a) Das Unternehmen bewahrt Aufzeichnungen über das gesamte Rohmaterial auf, das beim Sägewerk eingeht, und lädt die entsprechenden Daten in COCIS hoch. b) Das Unternehmen bewahrt Aufzeichnungen über das gesamte Rohmaterial auf, das im Sägewerk gelagert wird, und lädt die entsprechenden Daten in COCIS hoch. Das Unternehmen muss ein Bestandsverwaltungssystem zur Erfassung des Rohmaterials verwenden, das die Lagerplätze erreicht oder verlässt. c) Die Mitarbeiter des Unternehmens erfassen das der Verarbeitung zugeführte Rohmaterial und alle Produkte daraus durch Eintrag der Daten in Standardformulare. Dies liefert die Basisdaten für die Bemessung der Ausbeute (beim Sägen wäre dies das erzeugte Schnittholzvolumen als Prozentsatz des Volumens des eingesetzten Rundholzes; in anderen Fällen könnte es sich um das schlichte Umwandlungsverhältnis handeln, z. B. x m3 Schnittholz entsprechen y Einheiten Stuhlbeine usw.). d) Das Unternehmen bewahrt Aufzeichnungen über alle verarbeiteten Holzprodukte auf, die im Sägewerk gelagert werden, und lädt die entsprechenden Daten in COCIS hoch. Das Unternehmen muss ein Bestandsverwaltungssystem verwenden, das für jedes Lager den Ein- und Ausgang von Rohmaterial erfasst. e) Das Unternehmen bewahrt Aufzeichnungen über das gesamte Rohmaterial auf, das das Sägewerk verlässt, und lädt die entsprechenden Daten in COCIS hoch. f) Wenn das Sägewerk zur Aufnahme des Betriebs bereit ist, müssen die LVD-Mitarbeiter stichprobenmäßig einen gesamten Verarbeitungsvorgang (beispielsweise eine Arbeitsschicht im Sägewerk) überwachen. Auf dieser Grundlage wird das „genehmigte Umwandlungsverhältnis“ festgelegt. g) Die LVD-Mitarbeiter überprüfen nach dem Zufallsprinzip regelmäßig das „genehmigte Umwandlungsverhältnis“. Die Besuche beim Verarbeitungsbetrieb sollten ohne Ankündigung erfolgen. h) Über das COCIS wird das Umwandlungsverhältnis, das sich aus den vom Unternehmen übermittelten Standardformularen ergibt, mit dem „genehmigten Umwandlungsverhältnis“ abgeglichen. Signifikante Abweichungen haben weitere Untersuchungen und/oder eine Fehlermeldung zur Folge. i) Die LVD nimmt Zufallskontrollen aller Arbeitsabläufe und vom Unternehmen benutzten Buchhaltungssysteme vor, um die Bewegungen des Rohmaterials und der Verarbeitungserzeugnisse im Sägewerk zu überwachen. 5.7. Ausfuhr In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie die Produkte, für die von der LVD bereits eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde, zum Hafen verbracht und anschließend aufs Schiff verladen werden. Am Ausfuhrort werden durch das COCS sämtliche Etikettennummern und Produktspezifikationen in COCIS überprüft und die auszuführende Ladung wird stichprobenweise einer Beschau unterzogen. Der Ausführer hat dem COCS zu melden, wenn das Schiff zum Verladen bereit ist, so dass ein COCS-Team entsandt werden kann, um die Beladung des Schiffs zu überwachen. Beim Verladen der einzelnen Rundhölzer oder Holzbündel auf das Schiff nimmt der COCS-Kontrolleur einen Abgleich mit den Spezifikationen vor, damit sichergestellt ist, dass für das Holz eine gültige FLEGT-Genehmigung vorliegt; ferner speichert er die Angaben auf einem PDA oder trägt sie auf dem entsprechenden Formular ein. Die Aufzeichnungen werden in das COCIS hochgeladen und mit den zuvor gespeicherten Produktspezifikationen abgeglichen, um festzuhalten, welche Produkte tatsächlich ausgeführt wurden. 5.8. Inlandsmarkt Die in den Abschnitten 5.2 bis 5.7 dieses Anhangs beschriebenen Kontroll- und Überprüfungsverfahren gelten für den Inlandsmarkt, wenn das Holz aus Produktionsgebieten stammt, für die FMC, TSC oder PUP erforderlich sind. Die Verfahren zur Kontrolle der Lieferketten für Holz, das aus motormanuellem Holzeinschlag stammt, werden innerhalb des in Anhang VII angegebenen Zeitraums entwickelt. 5.9. Eingeführtes Holz Der Einführer muss nachweisen, dass das eingeführte Holz aus legalen Quellen stammt und nach liberianischem Recht ordnungsgemäß verzollt wurde. Die legale Gewinnung des Holzes im Ernteland kann durch Bescheinigungen belegt werden, die im Rahmen von Zertifizierungssystemen oder anderen Legalitätsüberprüfungssystemen ausgestellt wurden, welche von der liberianischen Regierung in Abstimmung mit den betreffenden Regierungen geprüft und gutgeheißen wurden. Eingeführtes Holz, das der Kontrolle durch das LAS eines anderen Landes unterliegt, welches auf der Grundlage eines freiwilligen Partnerschaftsabkommens ein FLEGT-Genehmigungssystem anwendet, wird im Rahmen des liberianischen LAS als legal betrachtet. Eingeführtes Holz, dessen legale Herkunft nachgewiesen wurde, wird an der Grenze in das COCS aufgenommen und anschließend in gleicher Weise wie im Inland gewachsenes Holz kontrolliert und überprüft. 5.10. Holz im Durchfuhrverkehr Holz im Durchfuhrverkehr ist von inländischem oder eingeführtem Holz physisch getrennt zu halten und wird unter zollamtlicher Überwachung der liberianischen Behörden durch Liberia durchgeführt. Holz im Durchfuhrverkehr wird nicht in das COCS aufgenommen und erfordert nicht die Erteilung einer liberianischen FLEGT-Genehmigung am Ausfuhrort. Ursprungs- und Ernteland müssen im Konnossement und den sonstigen Beförderungsdokumenten klar angegeben sein. Liberia wird noch genauer festlegen, welche Rechtsgrundlagen für Holz im Durchfuhrverkehr gelten und welche Zollkontrollen erforderlich sind. Die detaillierten Verfahren werden noch vor Beginn der Anwendung des Genehmigungssystems entwickelt. 5.11. Rubberwood (Kautschukholz) Die SOP für die Kontrolle der Ernte, Beförderung, Zerkleinerung und Ausfuhr von Rubberwood-Produkten werden im Zuge der Umsetzung des Abkommens entwickelt. 5.12. Datenabgleich Mit Hilfe von COCIS wird ein Abgleich quantitativer Daten entlang der Lieferkette sowohl von Stufe zu Stufe als auch innerhalb der einzelnen Stufen vorgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Holzmengen (nach Holzarten) und die Abmessungen entlang der gesamten Lieferkette kohärent sind; insbesondere soll nachgewiesen werden, dass die abgehenden Mengen nicht größer als die eingegangenen Mengen sind und dass bei der Verarbeitung die Menge des Rohmaterials im richtigen Verhältnis zur Menge der Verarbeitungserzeugnisse steht. Für den Abgleich der konsolidierten Daten verschiedener Lieferketten sollen Protokolle entwickelt werden, anhand deren im Laufe der Zeit die Legalität des gesamten Forstsektors auf regionaler oder nationaler Ebene belegt werden soll. Zusätzlich zum Abgleich der quantitativen Daten wird vom COCS anhand der LVD-Datenbank vor jedem Verkauf überprüft, ob die Anforderungen der Legalitätsdefinition in vollem Umfang erfüllt sind, unabhängig davon, ob das Holz ausgeführt oder in Liberia verkauft werden soll. 6. NICHTEINHALTUNG VON LAS-ANFORDERUNGEN Es werden keine FLEGT-Genehmigungen ausgestellt, wenn nicht alle Anforderungen des LAS erfüllt sind. Jede Nichteinhaltung von LAS-Anforderungen muss Maßnahmen nach sich ziehen. Werden im Zuge der Überprüfungen Verstöße gegen die LAS-Vorgaben festgestellt, so werden sie nach den geltenden gesetzlichen Verfahren geahndet. Je nach Verstoß können Geldbußen verhängt oder Korrekturmaßnahmen getroffen, Tätigkeiten ausgesetzt und/oder die Betreffenden strafrechtlich verfolgt werden. Detaillierte Richtlinien für die Vorgehensweise im Falle von Verstößen und die Verhängung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Anforderungen werden noch vor Beginn der Anwendung des FLEGT-Genehmigungssystems entwickelt. Alle Fälle, in denen die Anforderungen der Legalitätsdefinition oder des COCS nicht eingehalten oder die entsprechenden Sanktionen nicht befolgt werden, werden in der Überprüfungsdatenbank gespeichert (siehe Abschnitt 4.2). 7. GENEHMIGUNGSERTEILUNG Für die Erteilung der FLEGT-Genehmigungen für Ladungen von Holzprodukten, die alle Anforderungen des LAS erfüllen und ausgeführt werden sollen, wird eine neue Abteilung (Liberia Licensing Department — LLD) eingerichtet. Das Genehmigungsverfahren besteht aus den folgenden Stufen: a) Der Ausführer beantragt bei der LLD eine FLEGT-Genehmigung für jede Ladung, die ausgeführt werden soll. Innerhalb von zwei Jahren ab der Unterzeichnung des Abkommens wird ein Standardantragsformular entwickelt und es wird festgelegt, welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind. Die LLD registriert den Antrag und bittet die LVD um Überprüfung. b) Die LVD überprüft, ob der Ausführer und etwaige an der auszuführenden Ladung beteiligte Lieferanten die Anforderungen der liberianischen Legalitätsdefinition erfüllen und ob die auszuführenden Produkte aus legalen Quellen stammen und ordnungsgemäß in COCIS erfasst sind. Die detaillierten Verfahren und Checklisten für die Überprüfung durch die LVD werden innerhalb von zwei Jahren nach der Unterzeichnung des Abkommens entwickelt. c) Die LVD teilt der LLD anschließend schriftlich das Ergebnis der Überprüfung mit. Das Muster für diese Mitteilung und die Verfahrensschritte werden innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Abkommens entwickelt. — Bestätigt die LVD die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Legalitätsdefinition stellt die LLD unverzüglich eine FLEGT-Genehmigung für die auszuführende Ladung aus. Die detaillierten Verfahren für die Unterrichtung des Antragstellers und die Erteilung der FLEGT-Genehmigungen werden innerhalb von zwei Jahren nach der Unterzeichnung des Abkommens entwickelt. — Wird in diesem Stadium ein Verstoß festgestellt, so teilt die LVD der LLD unter Angabe der Gründe mit, dass die FLEGT-Genehmigung nicht erteilt werden kann, und hält die Ablehnung in COCIS fest. Die LLD unterrichtet den Antragsteller von der Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung und von den Gründen hierfür. Die detaillierten Verfahren für den Umgang mit Ladungen, die die Anforderungen nicht erfüllen, und für die Unterrichtung des Antragstellers werden innerhalb von zwei Jahren nach der Unterzeichnung des Abkommens entwickelt. · d) Nach Erteilung der FLEGT-Genehmigung übermittelt der Ausführer ein Exemplar der Genehmigung einschließlich der Spezifikation dem Zoll und der Hafenbehörde und teilt das vorgeschlagene Verladedatum mit. Der Zoll und die Hafenbehörde überprüfen, ob die Genehmigung mit den anderen offiziellen Ausfuhrunterlagen kohärent ist und dem Standardformat entspricht. Die LLD bewahrt Aufzeichnungen zu allen eingegangenen Anträgen auf Erteilung einer FLEGT-Genehmigung auf, auch im Falle einer Ablehnung. Die technischen Spezifikationen für FLEGT-Genehmigungen, einschließlich Musterformular und Gültigkeitsdauer, sind Anhang IV zu entnehmen. 8. UNABHÄNGIGE PRÜFUNG Der Zweck der unabhängigen Prüfung (independent audit — IA) besteht in der Bewertung, ob das LAS ordnungsgemäß und wirksam funktioniert und glaubwürdig ist, sowie in der Ermittlung potenzieller Schwächen und Risiken im Zusammenhang mit den Strukturen und der Anwendung des Systems. Die Aufgaben der IA einschließlich der erforderlichen Qualifikationen und der Prüfmethoden, werden in Anhang V beschrieben.
Mit dem im Abkommen vorgesehenen Legalitätssicherungssystem soll gewährleistet werden, dass alle im Abkommen genannten und von Liberia in die Union ausgeführten…
Das Freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen zwischen der Union und der RCA sieht die Entwicklung und Anwendung eines Legalitätsprüfungssystems vor, mit dem…
1. EINLEITUNG Nachstehend wird der Rahmen für die Überprüfung des Legalitätssicherungssystems (Legality Assurance System — LAS) beschrieben, das mit dem…
1. HINTERGRUND Der Forstsektor in Liberia befindet sich seit der Aufhebung der UN-Sanktionen gegen den Holzeinschlag im Jahr 2006 in einer Phase der Erholung…
Das FLEGT-Partnerschaftsabkommen zwischen der Union und Kongo sieht die Entwicklung und Anwendung eines Legalitätsprüfungssystems (SVL) vor, mit dem…
Mit dem im Abkommen vorgesehenen Legalitätsprüfungssystem soll gewährleistet werden, dass alle im Abkommen genannten und von Kamerun in die Union ausgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.