Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem im Abkommen vorgesehenen Legalitätssicherungssystem soll gewährleistet werden, dass alle im Abkommen genannten und von Liberia in die Union ausgeführten Holzprodukte vollständig legal erzeugt wurden. Das Legalitätssicherungssystem soll auf den folgenden fünf Säulen ruhen: — Definition des Begriffs „legal erzeugtes Holz“, in der auch alle Rechtsvorschriften genannt werden, die eingehalten werden müssen, damit eine Genehmigung erteilt werden kann, — Kontrolle der Lieferkette zur Nachverfolgung des Holzes vom Wald bis zur Ausfuhr, — Überprüfung der Erfüllung aller Einzelpunkte der Legalitätsdefinition und der Lieferkettenkontrolle, — Verfahren zur Erteilung von FLEGT-Genehmigungen und — Prüfung durch eine unabhängige Prüfinstanz, die das ordnungsgemäßen Funktionieren des Systems gewährleistet. Vor Aufnahme des Vollbetriebs wird das Legalitätssicherungssystem einer unabhängigen technischen Bewertung unterzogen; die Aufgabenbeschreibung dafür wird von den Vertragsparteien über den Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung dieses Abkommens gemeinsam festgelegt. Die nachstehenden Kriterien legen fest, was das Legalitätssicherungssystem in der Praxis leisten soll, und bilden die Grundlage für die Beschreibung der Aufgaben der technischen Bewertung. Die Bewertung dient — zur Überprüfung etwaiger nach Unterzeichnung dieses Abkommens vorgenommener Änderungen und — zur Überprüfung des Funktionierens des Systems in der Praxis und zur Feststellung, ob die angestrebten Ergebnisse erreicht wurden. 1. LEGALITÄTSDEFINITION Der Begriff „legal erzeugtes Holz“ muss auf der Grundlage der in Liberia geltenden Rechtsvorschriften definiert werden. Die Definition muss unzweideutig, objektiv überprüfbar und in der Praxis anwendbar sein und sich zumindest auf die Rechtsvorschriften stützen, die Folgendes regeln: a) Ernterechte: Erteilung gesetzlich verbürgter Ernterechte in gesetzlich festgelegten Gebieten; b) forstwirtschaftliche Tätigkeiten: Einhaltung der Rechtvorschriften im Bereich der Forstwirtschaft, insbesondere Erfüllung der einschlägigen umwelt- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen; c) Steuern und Gebühren: Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Steuern und mit der Holzernte und den Ernterechten in direktem Zusammenhang stehende sonstige Abgaben; d) sonstige Nutzer: gegebenenfalls Achtung der Eigentums- und Nutzungsrechte anderer Parteien in Bezug auf Land und sonstige Ressourcen, die möglicherweise von den Einschlagsrechten berührt werden; e) Handel und Zoll: Einhaltung der Handels- und Zollvorschriften. Ist klar, welche Rechtsinstrumente den einzelnen Elementen der Definition zugrunde liegen? Wurden Kriterien und Indikatoren festgelegt, anhand deren die Einhaltung der einzelnen Elemente der Definition überprüft werden kann? Sind diese Kriterien und Indikatoren eindeutig, objektiv und in der Praxis anwendbar? Weisen die Kriterien und Indikatoren den verschiedenen Akteuren klar definierte Rollen und Zuständigkeiten zu und wird im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften die Leistung aller beteiligten Akteure bewertet? Stützt sich die Legalitätsdefinition auf das geltende Recht in den wichtigsten oben genannten Bereichen? Falls nicht: Warum wurden bestimmte Bereiche des geltenden Rechts nicht berücksichtigt? Haben die beteiligten Akteure bei der Festlegung der Definition die wichtigsten Bereiche des geltenden Rechts berücksichtigt? Berücksichtigt das Legalitätssicherungssystem die wichtigsten im Rahmen der Konsultation mit den beteiligten Akteuren ermittelten Rechtsvorschriften? Umfasst die Legalitätsdefinition alle möglichen Quellen von Holz, das in die für die Einfuhr in die Union bestimmte Lieferkette gelangen, und werden für die verschiedenen Quellen/Verfahren zur Erteilung von Einschlagsrechten angemessene Indikatoren entwickelt? Wurden die Legalitätsdefinition und die Legalitätsmatrix seit Abschluss dieses Abkommens geändert? Wurden Indikatoren und Kriterien entwickelt, um die Überprüfung dieser Änderungen zu ermöglichen? Wurden alle beteiligten Akteuren zu diesen Änderungen konsultiert und, wenn ja, wurde ihren Standpunkten ausreichend Rechnung getragen? 2. KONTROLLE DER LIEFERKETTE Die Systeme zur Kontrolle der Lieferkette müssen in glaubwürdiger Weise die Rückverfolgbarkeit der Holzprodukte entlang der gesamten Lieferkette vom Einschlag bzw. von der Einfuhr bis hin zur Ausfuhr gewährleisten. Es wird nicht immer notwendig sein, die physische Rückverfolgbarkeit eines einzelnen Baumstamms, einer einzelnen Holzladung oder eines einzelnen Holzprodukts von der Ausfuhr bis zurück zum Einschlag zu gewährleisten; jederzeit gewährleistet sein muss dagegen die Verfolgbarkeit vom Einschlag bis zum ersten möglichen Mischpunkt (z. B. Holzterminal oder Verarbeitungsbetrieb). 2.1. Nutzungsrechte Die Gebiete, für die Holznutzungsrechte erteilt wurden, und die Inhaber dieser Rechte sind klar identifiziert. Bietet das Kontrollsystem die Gewähr dafür, dass nur Holz aus Waldgebieten, für die gültige und anerkannte Nutzungsrechte erteilt wurden, in die Lieferkette gelangt? Bietet das Kontrollsystem die Gewähr dafür, dass den Unternehmen, die die Holzernte durchführen, Nutzungsrechte für das betreffende Waldgebiet erteilt wurden? Sind die Verfahren für die Erteilung von Nutzungsrechten und Informationen über die erteilten Rechte und deren Inhaber öffentlich zugänglich, so wie es das liberianische Recht verlangt? 2.2. Systeme zur Kontrolle der Lieferkette Es bestehen wirksame Mechanismen zur Verfolgung des Holzes entlang der gesamten Lieferkette vom Einschlag bis zur Ausfuhr. Die Methoden zur Kennzeichnung des Holzes können unterschiedlich sein und werden wahrscheinlich von der Etikettierung einzelner Stücke bis hin zur Ausstellung von Begleitdokumenten für Ladungen oder Partien reichen. Bei der Auswahl der Methode sollte dem Typ und dem Wert des jeweiligen Holzprodukts sowie dem Risiko einer Vermengung mit illegalen oder ungeprüften Produkten Rechnung getragen werden. Sind alle alternativen Methoden der Lieferkettenkontrolle in den Leitfäden des Kontrollsystems genannt und beschrieben? Sind alle Phasen der Lieferkette in den Leitfäden des Kontrollsystems genannt und beschrieben? Wurden Methoden festgelegt und dokumentiert, mit denen zum einen der Ursprung eines Produkts festgestellt und zum anderen die Vermengung mit Produkten aus unbekannten Quellen an nachfolgenden Stellen der Lieferkette verhindert werden kann, d. h. — Einschlag, — Transport, — Zwischenlagerung, — Eingang beim Erstverarbeiter, — Verarbeitungsbetriebe, — Zwischenlagerung, — Transport, — Ankunft am Ausfuhrort? Welche Organisationen sind für die Kontrolle der Holzflüsse zuständig? Verfügen sie über ausreichende personelle und sonstige Ressourcen, um ihre Kontrollaufgaben wahrzunehmen? Gibt es ein Überprüfungsprotokoll für die Ergebnisse der ausgearbeiteten und angewandten Kontrollverfahren? Wurden die Anwendungsverfahren eindeutig festgelegt und allen Beteiligten mitgeteilt? 2.3. Menge Es bestehen solide und wirksame Mechanismen zur Erfassung der Mengen an Holzprodukten an jeder Stelle der Lieferkette, einschließlich möglichst genauer Schätzungen des Volumens des stehenden Holzes vor dem Einschlag für jede Hiebfläche. Ergeben sich aus dem Kontrollsystem quantitative Daten zu den Inputs und Outputs an den folgenden Stellen der Lieferkette: — stehendes Holz, — Rundholz im Wald, — Beförderung und Lagerung des Holzes, — Eingang beim Erstverarbeiter, — Kontrolle in den Verarbeitungsbetrieben, — Ankunft am Ausfuhrort? Welche Organisationen sind für die Eingabe der quantitativen Daten in das Kontrollsystem zuständig? Wie sind diese Organisationen untereinander verbunden? Sind die Mitarbeiter dieser Organisationen nach standardisierten Verfahren in der Datenverwaltung ausgebildet? Verfügen die Organisationen über ausreichende Ressourcen (Personal und Ausrüstung)? Welche Qualität weist die Datenkontrolle auf? Falls verschiedene Organisationen zuständig sind, wie wird sichergestellt, dass die Leistungskontrolle und Datenverwaltung auf gleiche Weise in der gleichen Qualität erfolgen? 2.4. Datenerfassung Sämtliche Daten werden so erfasst, dass sie zeitnah mit den an den vor- und nachgelagerten Stellen der Lieferkette erhobenen Daten abgeglichen werden können. Ein zuverlässiger Datenabgleich erfolgt entlang der gesamten Lieferkette. Werden sämtliche quantitativen Daten so erfasst, dass sie zeitnah mit den an vor- und nachgelagerten Stellen der Lieferkette erhobenen quantitativen Daten abgeglichen werden können? Gibt es Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung zwischen stehendem Holz, geschlagenem Holz und Holz, das im Sägewerk/am Ausfuhrort eingeht? Wurden Methoden entwickelt, um die Übereinstimmung zwischen dem Input an Rohmaterial und dem Output an verarbeiteten Erzeugnissen in den Sägewerken oder anderen Anlagen zu überprüfen? Ist entlang der gesamten Lieferkette ein zuverlässiger Datenabgleich für Einzelstücke oder Partien möglich? Welche Informationssysteme und –technologien werden zur Datenerfassung und -speicherung und zum Datenabgleich verwendet? Wurden wirksame Systeme zur Gewährleistung der Datensicherheit eingerichtet? Wie wird ein Zugriff auf die Systeme durch Unbefugte verhindert (Systemsicherung)? Wie wird die Zuverlässigkeit der Backup-Systeme gewährleistet? Welche Organisation ist für den Datenabgleich zuständig? Verfügt sie über ausreichende personelle und sonstige Ressourcen, um ihre Datenverwaltungsaufgaben wahrzunehmen? Welche Informationen über die Lieferkettenkontrolle werden öffentlich zugänglich gemacht? Wie erlangen die beteiligten Akteure Zugang zu diesen Informationen? 2.5. Eingeführte Holzprodukte Es bestehen sowohl ausreichende Kontrollen, um zu gewährleisten, das importiertes Holz und importierte Holzprodukte unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen eingeführt wurden, als auch Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass es sich bei den Einfuhren um Holz handelt, das im Ernteland im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen legal geschlagen wurde. Wie wird nachgewiesen, dass importiertes Holz legal geschlagen wurde? Welche Nachweise müssen vorgelegt werden, um zu belegen, dass die eingeführten Holzprodukte von einem in einem Drittland legal geschlagenen Baum stammen? Werden im Rahmen des Legalitätssicherungssystems eingeführte Holzprodukte entlang der gesamten Lieferkette verfolgt? Wenn zur Herstellung von Holzprodukten, einschließlich von Verbundprodukten, eingeführtes Holz verwendet wird, enthält die FLEGT-Genehmigung eine Angabe zum jeweiligen Ursprungsland? Wird durch die Strichcodes am eingeführten Holz gewährleistet, dass nur legal geschlagene und verarbeitete Holzprodukte mit einer FLEGT-Genehmigung ausgeführt werden? 3. ÜBERPRÜFUNG Im Rahmen der Überprüfung werden ausreichende Kontrollen durchgeführt, um die Legalität von Holzprodukten zu gewährleisten. Es werden solide und wirksame Überprüfungsmethoden angewandt, um sicherzustellen, dass jede Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen, ob beim Einschlag oder entlang der Lieferkette, festgestellt wird und rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können. 3.1. Organisation Die Überprüfung wird von einer staatlichen Stelle oder einer privaten bzw. gemischt öffentlich-privaten Organisation durchgeführt, die über ausreichende Ressourcen, Managementsysteme und qualifizierte Mitarbeiter sowie über solide und wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Interessenkonflikten verfügt. Hat die Regierung eine oder mehrere Stellen benannt, die diese Überprüfungsaufgaben wahrnehmen? Sind das entsprechende Mandat und die damit verbundenen Zuständigkeiten klar definiert und wurden sie öffentlich bekanntgegeben? Wurden die Zuständigkeiten eindeutig zugewiesen und die jeweils erforderlichen Qualifikationen genannt? Wie werden sie umgesetzt? Wie stellen die für die Legalitätsüberprüfung zuständigen Stellen ein Höchstmaß an Zusammenarbeit und effizienter Datenverwaltung zwischen den an der Kontrolle des Forstsektors beteiligten Behörden sicher? Verfügt die Überprüfungsstelle über ausreichende Ressourcen, um die Anwendung der Legalitätsdefinition und der Systeme zur Kontrolle der Lieferkette für Holz zu überprüfen? Verfügt die Überprüfungsstelle über ein umfassend dokumentiertes Managementsystem, das — den Einsatz von ausreichend qualifizierten, erfahrenen Prüfern gewährleistet, — eine interne Kontrolle/Aufsicht umfasst, — über Mechanismen zur Verhinderung von Interessenkonflikten verfügt, — die Transparenz des Überprüfungssystems sicherstellt, — eine klar definierte Überprüfungsmethodik anwendet und — ein öffentlich zugängliches Beschwerdeverfahren einsetzt? 3.2. Überprüfung anhand der Legalitätsdefinition Der Überprüfungsumfang ist klar festgelegt. Durch eine dokumentierte Überprüfungsmethode wird sichergestellt, dass eine systematische, transparente und nachweisgestützte Überprüfung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird und alle Elemente der Legalitätsdefinition abdeckt. Deckt die Überprüfungsmethode alle Elemente der Legalitätsdefinition ab und schließt sie auch eine Überprüfung der Einhaltung aller festgelegten Anforderungen ein? Erfordert die Überprüfung — Kontrollen von Dokumenten, Betriebsaufzeichnungen und Arbeiten vor Ort (auch unangekündigte Kontrollen), — die Einholung von Informationen von externen interessierten Kreisen, — das Führen von Aufzeichnungen über die Prüfungen, so dass Innenrevisoren und die unabhängige Prüfinstanz Kontrollen durchführen können? Besteht eine klar definierte institutionelle Rollen- und Kompetenzverteilung und wird sie beachtet? Werden die Ergebnisse der Überprüfung anhand der Legalitätsdefinition öffentlich zugänglich gemacht? Wie erlangen die interessierten Kreise Zugang zu diesen Informationen? 3.3. Überprüfung der Systeme zur Kontrolle der Lieferkette Der Überprüfungsumfang wurde festgelegt und deckt die gesamte Lieferkette vom Einschlag bis zur Ausfuhr ab. Durch eine dokumentierte Überprüfungsmethode wird sichergestellt, dass eine systematische, transparente und nachweisgestützte Überprüfung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird, die alle Elemente der Legalitätsdefinition erfasst und den regelmäßigen und zeitnahen Datenabgleich zwischen den einzelnen Stufen der Lieferkette vorsieht. Sieht die Überprüfungsmethode eine vollständige Überprüfung der Lieferkettenkontrollen vor? Ist dies in der Überprüfungsmethode klar festgelegt? Womit wird nachgewiesen, dass die Überprüfung der Lieferkettenkontrollen durchgeführt wurde? Besteht eine klar definierte institutionelle Rollen- und Kompetenzverteilung und wird sie beachtet? Werden die Ergebnisse der Überprüfung der Lieferkettenkontrolle veröffentlicht? Wie erlangen die interessierten Kreise Zugang zu diesen Informationen? 3.4. Nichterfüllung der Verpflichtungen Ein Mechanismus ermöglicht die Behandlung von Fällen, in denen die Verpflichtung zur Legalitätsüberprüfung nicht erfüllt wurde. Es besteht ein wirksamer Mechanismus, mit dem bei Verstößen geeignete Korrekturmaßnahmen durchgesetzt werden können. Ist im Rahmen des Überprüfungssystems die Verpflichtung zur Legalitätsüberprüfung definiert? Sind Mechanismen zum Umgang mit Fällen von Nichterfüllung entwickelt worden? Werden sie in die Praxis umgesetzt? Werden in ausreichendem Maße Aufzeichnungen über die festgestellten Verstöße und die entsprechenden Korrekturmaßnahmen geführt? Wird die Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen bewertet? Welche Informationen über festgestellte Verstöße werden veröffentlicht? 3.5. Beschwerden Ein Mechanismus für die Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Legalitätsüberprüfung steht zur Verfügung. Steht allen Beteiligten ein Beschwerdenverfahren zur Verfügung? Verfügen die Überprüfungsstellen über Mechanismen zur Entgegennahme und Beantwortung von Beschwerden, die von beteiligten Akteuren oder unabhängigen Beobachtern eingelegt werden? Verfügen der Überprüfungsstellen über Mechanismen zur Behandlung von Verstößen, die von Staatsbeamten aufgedeckt und gemeldet werden? Ist klar geregelt, wie Beschwerden einzureichen, zu erfassen und gegebenenfalls an eine übergeordnete Instanz zu übermitteln sind und welche weitere Behandlung sich daraus ergibt? 4. GENEHMIGUNGEN Liberia hat eine Genehmigungsstelle benannt, die für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen zuständig ist. FLEGT-Genehmigungen werden für einzelne Ladungen erteilt. 4.1. Organisation Welche Stelle ist für die Ausstellung von FLEGT-Genehmigungen zuständig? Verfügen die Genehmigungsstelle und ihr Personal über klar definierte Vorgaben für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen, die auch veröffentlicht wurden? Wurden ein Anforderungsprofil und interne Kontrollen für das Personal der Genehmigungsstelle festgelegt? Verfügt die Genehmigungsstelle über ausreichende Ressourcen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können? 4.2. Erteilung von FLEGT-Genehmigungen Verfügt die Genehmigungsstelle über schriftlich dargelegte Verfahrensanweisungen für die Erteilung der Genehmigungen? Werden diese Verfahrensanweisungen sowie Informationen über etwaige zu entrichtende Gebühren veröffentlicht? Welche Belege gibt es dafür, dass diese Verfahrensanweisungen in der Praxis ordnungsgemäß angewandt werden? Stehen geeignete Aufzeichnungen über erteilte Genehmigungen und abgelehnte Anträge zur Verfügung? Umfassen diese Aufzeichnungen auch die Nachweise, auf deren Grundlage die Genehmigungen erteilt wurden? Sind die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen klar festgelegt und den Ausführern bekannt? Sind den Ausführern die Kriterien für die Erteilung der FLEGT-Genehmigungen bekannt? Welche Informationen über erteilte Genehmigungen sind öffentlich zugänglich? 4.3. Verfahren zur Behandlung von Fragen über erteilte Genehmigungen Können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Union Auskunft über erteilte FLEGT-Genehmigungen einholen? Bestehen klar definierte Verfahren für die Kommunikation zwischen der Genehmigungsstelle und den zuständigen Behörden in der Union? Haben auch andere nationale oder internationale Akteure die Möglichkeit, Auskünfte über erteilte FLEGT-Genehmigungen einzuholen? 4.4. Mechanismus für die Behandlung von Beschwerden Ein Mechanismus für die Behandlung von Beschwerden und Streitigkeiten, die aus der Erteilung von Genehmigungen resultieren, steht zur Verfügung. Der Mechanismus reicht aus, um jede Art von Beschwerde über das Genehmigungssystem zu behandeln. Besteht ein dokumentierter Beschwerdemechanismus, das allen Beteiligten offensteht? Ist klar geregelt, wie Beschwerden einzureichen, zu erfassen und gegebenenfalls an eine übergeordnete Instanz zu übermitteln sind und welche weitere Behandlung sich daraus ergibt? 5. GRUNDSÄTZE DER UNABHÄNGIGEN PRÜFUNG Die unabhängige Prüfinstanz ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von den für die liberianischen Forstsektor zuständigen Regulierungsbehörden unabhängig. Zweck der unabhängigen Prüfung ist es, das ordnungsgemäße Funktionieren aller Aspekte des Legalitätssicherungssystems zu überprüfen und damit die Glaubwürdigkeit des FLEGT-Genehmigungssystems zu gewährleisten. 5.1. Institutionelle Regelungen 5.1.1. Übertragung der Zuständigkeit Liberia hat der unabhängigen Prüfinstanz förmlich ihre Aufgaben zugewiesen und ermöglicht ihr, sie in wirksamer und transparenter Weise wahrzunehmen. 5.1.2. Unabhängigkeit von anderen Akteuren des Legalitätssicherungssystems Zwischen den Stellen und Personen, die an der Waldbewirtschaftung oder Forstaufsicht beteiligt sind, und denjenigen, die für die unabhängige Prüfung zuständig sind, besteht eine klare Kompetenzabgrenzung. Hat die Regierung Anforderungen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Prüfinstanz festgelegt und dokumentiert? Sind Organisationen und Einzelpersonen mit einem geschäftlichen Interesse am bzw. einer institutionellen Rolle im Forstsektor der beiden Vertragsparteien von der Tätigkeit als unabhängige Prüfinstanz ausgeschlossen? 5.1.3. Benennung der unabhängigen Prüfinstanz Die unabhängige Prüfinstanz wurde in einem transparenten Verfahren benannt, und ihre Tätigkeit unterliegt klaren veröffentlichten Regeln. Hat die Regierung die Aufgabenbeschreibung für die unabhängige Prüfinstanz veröffentlicht? Hat die Regierung die Verfahren zur Benennung der unabhängigen Prüfinstanz dokumentiert und diese Dokumente veröffentlicht? 5.1.4. Mechanismus für die Behandlung von Beschwerden Es besteht ein Mechanismus zur Behandlung von Beschwerden und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der unabhängigen Prüfung. Der Mechanismus reicht aus, um jede Art von Beschwerde über das Genehmigungssystem zu behandeln. Besteht ein dokumentierter Beschwerdemechanismus, der allen Beteiligten offensteht? Ist klar geregelt, wie Beschwerden einzureichen, zu erfassen und gegebenenfalls an eine übergeordnete Instanz zu übermitteln sind und welche weitere Behandlung sich daraus ergibt? 5.2. Die unabhängige Prüfinstanz 5.2.1. Organisatorische und technische Anforderungen Die unabhängige Prüfinstanz arbeitet unabhängig von den anderen Akteuren des Legalitätssicherungssystems und verfügt über dokumentierte Managementstrukturen und Prüfkonzepte und -verfahren, die internationalem Standard entsprechen. Beruht die Arbeit der unabhängigen Prüfinstanz auf einem dokumentierten Managementsystem, das die Anforderungen von ISO 17021 oder ähnlichen Normen erfüllt? 5.2.2. Prüfmethode Die unabhängige Prüfinstanz wendet eine nachweisgestützte Methoden an und führt ihre Prüfungen in festgelegten, kurzen Abständen durch. Ist in der Methode der unabhängigen Prüfinstanz festgelegt, dass sich die Prüfergebnisse auf objektive Nachweise für das Funktionieren des Legalitätssicherungssystems stützen müssen? Legt die Methode die maximalen Zeitabstände festgelegt, in denen die einzelnen Elemente des Legalitätssicherungssystems überprüft werden? Stellt die Regierung sicher, dass die unabhängige Prüfinstanz Zugang zu den Informationen und Ressourcen erhält, die sie zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigt? 5.2.3. Prüfumfang Bei ihrer Arbeit stützt sich die unabhängige Prüfinstanz auf eine Aufgabenbeschreibung, die alle vereinbarten Bedingungen für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen abdeckt und den Prüfumfang festlegt. Deckt die Methode der unabhängigen Prüfinstanz alle Elemente des Legalitätssicherungssystems ab und legt sie die wichtigsten Wirksamkeitskontrollen fest? 5.2.4. Berichterstattung Die unabhängige Prüfinstanz legt dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens einen vorläufigen Bericht vor. Die Berichte der unabhängigen Prüfinstanz und alle Korrekturmaßnahmen werden im Begleitausschuss erörtert. Sind in der Aufgabenbeschreibung für die unabhängige Prüfinstanz auch die Berichtspflichten und -abstände festgelegt? Ist in der Aufgabenbeschreibung für die unabhängige Prüfinstanz und in den Verfahren des Gemeinsamen Ausschusses geregelt, wie die Prüfergebnisse veröffentlicht werden? 6. BEWERTUNGSKRITERIEN DER UNION FÜR DIE ANERKENNUNG DER FLEGT-GENEHMIGUNGEN In der FLEGT-Verordnung und den zugehörigen Durchführungsbestimmungen sind Verfahren zur Einrichtung des FLEGT-Genehmigungssystems festgelegt, darunter Verfahren, mit denen überprüft werden kann, ob für Holzprodukte aus Liberia, die zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union angemeldet werden, eine FLEGT-Genehmigung vorliegt. Nach diesen Verfahren sind die Mitgliedstaaten der Union unter anderem dazu verpflichtet, eine zuständige Behörde zu benennen, die die Zuständigkeit für diese Überprüfung übernimmt. Da es sich um neue Maßnahmen zur Umsetzung des FLEGT-Systems handelt, wird bei der Bewertung auch geprüft, inwieweit die Union für die Überprüfung der FLEGT-Genehmigungen gerüstet ist. Wurden die zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat der Union benannt? Wurde diese Information veröffentlicht? Hat jeder Mitgliedstaat der Union Verfahren zur Bearbeitung von FLEGT-Genehmigungen festgelegt? Wurden diese Verfahren veröffentlicht? Wurden geeignete Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingeführt, wenn dies von den Mitgliedstaaten der Union als erforderlich erachtet wurde? Wurden Methoden zur Informationsübermittlung zwischen den zuständigen Behörden und den Zollbehörden festgelegt? Wurden Verfahren festgelegt, die es der Union oder den von ihr benannten Personen oder Stellen ermöglichen, auf relevante Dokumente und Daten zuzugreifen, und dazu beitragen, Probleme, die das reibungslose Funktionieren des FLEGT-Genehmigungssystems beeinträchtigen können, zu vermeiden? Wurden Verfahren festgelegt, um der unabhängigen Prüfinstanz Zugang zu allen relevanten Dokumenten und Daten zu gewähren? Wurden Berichterstattungsmethoden zwischen den Mitgliedstaaten der Union und der Europäischen Kommission ausgehandelt? Wurden die Verfahren zur Veröffentlichung dieser Berichte angenommen? Ist in den Verfahren der Fall vorgesehen, dass Waren trotz vorhandener FLEGT-Genehmigung nicht für die Einfuhr freigegeben werden? Gibt es Verfahren für die Meldung von Widersprüchen in Genehmigungen und für den Umgang mit Situationen, in denen ein rechtswidriges Verhalten vorliegt? Wurden Informationen über Bußgelder für verschiedene Fälle von Verstößen veröffentlicht?
Mit dem im Abkommen vorgesehenen Legalitätsprüfungssystem soll gewährleistet werden, dass alle im Abkommen genannten und von Kamerun in die Union ausgeführten…
Das Freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen zwischen der Union und der RCA sieht die Entwicklung und Anwendung eines Legalitätsprüfungssystems vor, mit dem…
Das FLEGT-Partnerschaftsabkommen zwischen der Union und Kongo sieht die Entwicklung und Anwendung eines Legalitätsprüfungssystems (SVL) vor, mit dem…
I. HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG Die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der in der RCA ausgestellten FLEGT-Genehmigungen soll gegenüber allen beteiligten Akteuren…
1. EINLEITUNG Nachstehend wird der Rahmen für die Überprüfung des Legalitätssicherungssystems (Legality Assurance System — LAS) beschrieben, das mit dem…
I. Einleitung Die Union und Kamerun sind übereingekommen, dass im Rahmen der Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens die Leistungsfähigkeit und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.