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1. HINTERGRUND Der Forstsektor in Liberia befindet sich seit der Aufhebung der UN-Sanktionen gegen den Holzeinschlag im Jahr 2006 in einer Phase der Erholung und des Wiederaufbaus. Der neue Rechtsrahmen ist vorhanden und es wurden Waldgebiete ausgewiesen, die erhalten werden sollen, und solche, die gewerblich und als Gemeinschaftswälder genutzt werden sollen. Derzeit werden neue Rechtsvorschriften ausgearbeitet, die den informellen Sektor regeln sollen — den sogenannten motormanuellen Holzeinschlag („chainsaw logging“) —, der vor allem der Versorgung des inländischen Marktes dient. Aus einer im Dezember 2010 zur Vorbereitung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens (FPA) vorgenommenen Überprüfung der Kapazität der Regierungsstellen, privater Wirtschaftsbeteiligte und der Zivilgesellschaft zur Erfüllung der in den neuen Rechtsrahmen und politischen Rahmenvorgaben vorgesehenen Aufgaben geht hervor, dass die tatsächlich vorhandenen und die für die zu erfüllenden Aufgaben benötigten Kapazitäten weit auseinanderklaffen. Für eine wirksame Anwendung des in diesem Abkommen beschriebenen Legalitätssicherungssystems wird es notwendig sein, parallel zum Ausbau der in Anhang II beschriebenen Systeme die Kapazität für zentrale regulatorische Aufgaben auszubauen. Im Hinblick auf die wirksame Umsetzung dieses Abkommens wird Liberia, wie in Artikel 15 Absatz 1 vorgesehen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Union, der Europäischen Kommission und anderen Entwicklungspartnern eine Reihe flankierender Maßnahmen ergreifen. Hierzu zählen Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen: a) Aufbau von Durchführungsstrukturen zwecks Sicherung einer wirksamen Koordinierung, b) Kapazitätenausbau bei den wichtigsten Akteuren, c) Einrichtung des Legalitätssicherungssystems, d) Stärkung des Rechtsrahmens, e) Monitoring des inländischen Holzhandels und seiner Bedeutung für die Volkswirtschaft, f) Monitoring der Auswirkungen des Abkommens, u. a. auf die lokalen Gemeinschaften und die Wirtschaftsbeteiligte im Privatsektor, g) Überwachung der Umsetzung des Abkommens, h) Kommunikation mit nationalen und internationalen Akteuren, i) Aktualisierung des Strategierahmens für den Forstsektor. Mögliche flankierende Maßnahmen werden im Folgenden beschrieben. Diese werden bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Umsetzung des Abkommens in detaillierten Aktionsplänen näher ausgeführt werden, die auch Investitionspläne enthalten. 2. STRUKTUREN FÜR DIE UMSETZUNG DES FREIWILLIGEN PARTNERSCHAFTSABKOMMENS Es werden institutionelle Strukturen eingerichtet, um einen reibungslosen Betrieb und die Koordinierung zwischen den an der Umsetzung des Abkommens beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Stellen zu ermöglichen. Insbesondere werden auf der Grundlage der bestehenden Strukturen zwei neue Abteilungen in der Forstentwicklungsbehörde (Forestry Development Authority — FDA) geschaffen: die Abteilung für Legalitätsüberprüfung (Liberia Verification Department — LVD) und die Genehmigungsabteilung (Liberia Licensing Department — LLD). Im ersten Jahr gehört der Aufbau eines Mechanismus für die Koordinierung zwischen staatlichen Stellen und zur Steigerung der Kapazität der bestehenden Abteilungen im Hinblick auf die Übernahme neuer Aufgaben zu den Prioritäten. Insbesondere wird im ersten Durchführungsjahr eine Struktur aufgebaut, die mit der Verwaltung des extern vergebenen Vertrags für die Legalitätsüberprüfung/das System zur Kontrolle der Lieferkette (COCS) beauftragt wird. Bei der Vorbereitung der Durchführung wird die technische Unterstützung für Planung und Aufbau der benötigten Kapazität zu den Prioritäten zählen (z. B. Stellenbeschreibungen, Einstellungen, Heranziehung von Experten sowie Kommunikation zwischen den verschiedenen Regierungsstellen — u. a. zwischen der FDA und anderen Behörden wie der Umweltschutzbehörde und den Ministerien für Handel und Industrie, Arbeit, Landwirtschaft und Finanzen (Konzessions- und Zollverwaltung)). 3. KAPAZITÄTENAUFBAU Bei allen an der Durchführung des Abkommens beteiligten Parteien wird ein Kapazitätenaufbau erforderlich sein. Bei der diesbezüglichen Planung sollte die laufende und geplante sektorspezifische Unterstützung — wie in Artikel 15 des Abkommens vorgesehen — berücksichtigt werden. Kapazitätenaufbau umfasst die folgenden Maßnahmen: a) technische Schulungen für staatliche Stellen, insbesondere für die FDA, die Umweltschutzbehörde und die Zollverwaltung, b) Schulungen für FDA-Mitarbeiter, die mit dem externen Dienstleister zusammenarbeiten, c) Schulungen für zivilgesellschaftliche Gruppen, um diese in die Lage zu versetzen, Legalitätsüberprüfungs-Aktivitäten zu überwachen und lokale Gemeinschaften dabei zu unterstützen, sich im forstwirtschaftlichen Bereich an Tätigkeiten mit Bezug zur Forstwirtschaft zu beteiligen, d) Unterstützung für Gruppen von Wirtschaftsbeteiligten, die motormanuellen Holzeinschlag betreiben, betreffend die Bildung von Genossenschaften und technische Fertigkeiten, e) Schulungen zum Informationsmanagement für das Legalitätssicherungssystem und zur Verbesserung der Fähigkeit, Informationen über den Sektor routinemäßig auszuwerten und zu veröffentlichen, f) Kapazitätssteigerung mithilfe der Technik, einschließlich Bereitstellung adäquater Ausrüstung, Software und Telekommunikationsausrüstung. Als Orientierung für die bedeutenden Aufgaben im Bereich des Kapazitätenaufbaus und auf der Grundlage der im Dezember 2010 durchgeführten Analyse zum Kapazitätsdefizit wird Liberia einen umfassenden auf 5 Jahre angelegten Aus- und Weiterbildungsplan erstellen, in dem die entsprechenden Kosten ausgewiesen werden. In diesem Plan werden die laufenden bzw. geplanten Initiativen berücksichtigt, wobei zwischen den von dem Dienstleister für die Legalitätsüberprüfungen/das System zur Kontrolle der Lieferkette organisierten Schulungen am Arbeitsplatz und anderen erforderlichen Ausbildungsmaßnahmen unterschieden wird; zudem soll in dem Plan ermittelt werden, welcher Ausbildungsbedarf durch bestehende Initiativen abgedeckt werden kann und für welche Aspekte speziell auf den mit dem Abkommen verbundenen Bedarf zugeschnittene Maßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus wird Liberia einen auf 5 Jahre angelegten Investitionsplan erstellen, in dem folgende Aspekte berücksichtigt werden: die benötigte Ausrüstung und diesbezügliche Betriebskosten; Bau von Anlagen sowie Renovierungen und Instandhaltung; Investitionen, die im Hinblick auf eine spätere Übergabe von dem Dienstleister getragen werden; Investitionen im Rahmen von Initiativen, deren Finanzierung bereits gesichert ist, sowie Investitionen, für die zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht. Wie in Artikel 15 vorgesehen werden die Vertragsparteien im Rahmen der bestehenden Regelungen zusammenarbeiten, um die für diesen Kapazitätenaufbau erforderlichen Ressourcen zu mobilisieren. 4. FINANZIERUNGSMECHANISMEN Für alle in diesem Anhang beschriebenen Maßnahmen werden detaillierte Budgets aufzustellen und die Finanzierung zu regeln sein. In Bezug auf die Finanzierung wird unter anderem zu ermitteln sein, welchen Beitrag Liberia aus seinen eigenen Ressourcen leisten kann; ferner ist zu bestimmen, welche Beiträge von Gebern erwartet werden, und es müssen potenzielle Geber ermittelt und deren Zusagen eingeholt werden. Diese Maßnahmen können insbesondere Folgendes umfassen: a) Einrichtung des Finanzierungsmechanismus, b) Entwicklung eines umfassenden kurz- und langfristigen Budgets und detaillierter Vorschläge und Finanzierungsquellen für die Umsetzung des Abkommens, c) Ermittlung der aus liberianischen Mitteln verfügbaren Unterstützung und der von der Union und anderen Entwicklungspartnern benötigten Unterstützung, einschließlich ggf. Koordinierung der bestehenden Geberförderung, d) Mobilisierung von Mitteln. 5. EINRICHTUNG DES LEGALITÄTSSICHERUNGSSYSTEMS Das Legalitätssicherungssystem wird auf bestehenden Systemen und Strukturen aufbauen, die bereits in Liberia vorhanden sind. Unterstützung wird für den Ausbau der Systeme benötigt, mit denen die Einhaltung der Vorgaben der in Anhang II erwähnten Legalitätsdefinition durch die in diesem Anhang dargelegten Verfahren überprüft wird. Die flankierenden Maßnahmen werden sich auf die Tätigkeiten konzentrieren, die erforderlich sind, um die funktionelle Kapazität in einer Reihe von Behörden aufzubauen und eine unabhängige Prüfung einzuführen. Hierzu zählt auch die Einführung der Legalitätsüberprüfungsaufgaben des FLEGT-Genehmigungssystems und der unabhängigen Prüfungen sowie der Ausbau des bestehenden Systems zur Kontrolle der Lieferkette (COCS) im Hinblick auf die Anforderungen des Legalitätssicherungssystems. 5.1. Einrichtung des Legalitätsüberprüfungssystems Liberia wird einen externen Dienstleister auf der Grundlage eines BOT-Vertrags mit dem Aufbau, Betrieb und Transfer der Legalitätsüberprüfung und des Systems zur Kontrolle der Lieferkette in einem Zeitraum von fünf Jahren beauftragen. Ein Kernstück dieser Aufgabe wird der Kapazitätenaufbau bei den zuständigen staatlichen Stellen sein, damit diese in der Lage sind, die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen. Der externe Dienstleister wird direkt mit dem Personal der FDA zusammenarbeiten, das zu diesem Dienst abgeordnet wird, der langfristig zur liberianischen Abteilung für Legalitätsüberprüfung (Liberia Verification Department — LVD) ausgebaut wird. Insbesondere können die folgenden Maßnahmen vorgesehen werden: a) Beauftragung eines qualifizierten Vertreters des Auftraggebers, der bei der Aufstellung detaillierter Spezifikationen und Vertragsunterlagen für den Dienstleister und bei den Auswahlverfahren Unterstützung leistet, b) Bekanntmachungen im Hinblick auf die Aufforderung zur Einreichung, die Vorauswahl und die Bewertung der Vorschläge für den Dienstleister, c) Aushandlung eines Vertrags mit dem Dienstleister auf BOT-Basis (Build, Operate, Transfer), d) Abordnung von FDA-Mitarbeitern zum Dienstleister, e) Aufbau einer Aufsichtsstruktur für die Überwachung des Dienstleisters, f) Aufbau und Betrieb des in Anhang II des Abkommens beschriebenen Legalitätssicherungssystems, g) Einbeziehung der Verarbeitungsprozesse in den Sägewerken und der Erzeugung von Rubberwood-Hackschnitzeln in das System zur Kontrolle der Lieferkette, h) Einbeziehung von eingeführtem und beschlagnahmtem Holz in das System zur Kontrolle der Lieferkette, i) Erweiterung des Legalitätssicherungssystems auf für den Inlandsmarkt produziertes Holz, j) Übertragung der von dem Dienstleister betriebenen Systeme an die FDA. 5.2. Einrichtung der liberianischen Abteilung für Genehmigungserteilung Die FDA wird eine Abteilung für Genehmigungserteilung (Liberian Licensing Department — LLD) einrichten, die für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen für alle Ausfuhren zuständig sein wird. Sie wird die detaillierten Verfahren für die Vergabe von FLEGT-Genehmigungen ausarbeiten und hierbei für Kohärenz mit den Ausfuhrverfahren sorgen; das derzeitige System der Ausfuhrgenehmigungen wird bei Inbetriebnahme des FLEGT-Genehmigungssystems schrittweise eingestellt. Zu diesem Zweck können insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt werden: a) Entwicklung zusätzlicher Routineverfahren im Hinblick auf die Anpassung des derzeitigen Systems zur Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen an das FLEGT-Genehmigungssystem, ggf. mit Unterstützung von Experten, b) Aufbau der LLD-Abteilung innerhalb der FDA, c) Einstellung von Mitarbeitern und eines technischen Beraters, d) Ausarbeitung von Vorschriften zur Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen, e) schrittweise Einstellung der bisherigen Ausfuhrgenehmigungen, f) Ausstellung der FLEGT-Genehmigungen, g) Schaffung von Mechanismen für die Kommunikation mit den zuständigen Unionsbehörden. 5.3. Einrichtung der unabhängigen Prüfinstanz Wie in Anhang V dargelegt, wird Liberia eine unabhängige Prüfinstanz beauftragen, um den reibungslosen Betrieb des Legalitätssicherungssystems zu gewährleisten und den Systemen insbesondere auf den internationalen Märkten Glaubwürdigkeit zu verleihen. Liberia wird die unabhängige Prüfinstanz in Abstimmung mit der Union unter Vertrag nehmen und dabei die liberianischen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die in Anhang V festgelegten Leitlinien beachten. Zu diesem Zweck können insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt werden: a) Bekanntmachungen im Hinblick auf die Vorauswahl und die Auswahl der unabhängigen Prüfinstanz und Verhandlungen mit den Bewerbern, b) Entwicklung detaillierter Verfahren für die unabhängige Prüfung in Abstimmung mit dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens (JIC), c) Einleitung unabhängiger Prüfungen, d) Schaffung der Kapazitäten für Überprüfungen und Berichterstattung. 5.4. Externe Überprüfung des Betriebs des Legalitätssicherungssystems Wie in Anhang VI dargelegt, wird das Legalitätssicherungssystem einer unabhängigen fachlichen Evaluierung unterzogen, bevor das Genehmigungssystem voll in Betrieb genommen wird und die Unionsbehörden FLEGT-Genehmigungen anerkennen. Hier können insbesondere die folgenden Maßnahmen vorgesehen werden: a) Durchführung einer unabhängigen Evaluierung des Legalitätssicherungssystems, Überprüfung der Ergebnisse und, sofern erforderlich, Anpassung des Systems, b) Unterrichtung des JIC über die Ergebnisse der Evaluierung und Vereinbarung eines Termins, ab dem das Genehmigungssystem in der Praxis angewandt wird und ab dem die Unionsbehörden vor der Einfuhr in die Union die FLEGT-Genehmigungen prüfen müssen. 6. STÄRKUNG DER RECHTSDURCHSETZUNG UND DES REGULIERUNGSRAHMENS Parallel zur Umsetzung des Legalitätssicherungssystems wird Liberia die Wirksamkeit der bestehenden Vorschriften und des Rechtsdurchsetzungssystems wie auch die Kohärenz des Rechtsrahmens für den Forstsektor prüfen und im Bedarfsfall Verbesserungen einführen. Die Entwicklung der Legalitätsdefinition wie auch die Konsultationen und die Praxistests, die in diesem Rahmen vorgenommen wurden, haben deutlich gemacht, dass in einigen von den Vorschriften abgedeckten Bereichen weitere Änderungen erforderlich sind, um den Wirtschaftsbeteiligten klare Leitlinien an die Hand zu geben. Hier können insbesondere die folgenden Maßnahmen vorgesehen werden: a) Planung der Überprüfung der Vorschriften fünf Jahre nach der Einführung des Legalitätssicherungssystems, so dass genügend Zeit gegeben ist, um praktische Probleme bei der Anwendung des Systems und bei der Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zu ermitteln; b) Verbesserung der folgenden Bereiche des Rechtsrahmens: Leitlinien für die Aushandlung von Sozialvereinbarungen, Vorschriften zur gemeinschaftlichen Waldbewirtschaftung, Verfahren für den Umgang mit zurückgelassenem Holz, Verfahren für den Umgang mit wegen Rechtswidrigkeiten beschlagnahmtem Holz, Leitlinien zur Einbeziehung unabhängiger Zertifizierungssysteme in das Legalitätssicherungssystem, Verfahren für die Erstellung der Ausschlussliste, Verfahren für die Nachverfolgung des Holzes in den Holzverarbeitungsbetrieben, Bestimmungen über den Zugang Dritter zu Konzessionsgebieten und die Nutzung dieser Ressourcen durch Dritte, Vorschriften über den motormanuellen Holzeinschlag, Vorschriften über Holzeinfuhren und Holz im Durchfuhrverkehr, Verbesserung der UVP-Verfahren und des Umweltmanagements in Vertragsgebieten; c) Verbesserung der Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Forstwirtschaft; d) Anpassung der in Anhang II enthaltenen Legalitätsmatrix an etwaige Änderungen von Gesetzen und Vorschriften. 7. ÜBERWACHUNG DES INLÄNDISCHEN HOLZMARKTS Der inländische Holzmarkt ist für die liberianische Volkswirtschaft sehr wichtig, allerdings liegen zu diesem Markt nur spärliche Erkenntnisse vor und er ist weitgehend ungeregelt. Liberia wird neue Vorschriften annehmen, um die Zusammenarbeit mit kleineren Akteuren, die motormanuellen Holzeinschlag betreiben, zu erleichtern. Die Erzeugung für den inländischen Holzhandel wird in das Legalitätssicherungssystem eingebunden und es werden Rechtsvorschriften angenommen, um für eine bessere Regulierung, fairen Handel und Umweltschutzmaßnahmen in einem Sektor zu sorgen, der derzeit als informeller Sektor außerhalb der gesetzlichen Regelungen operiert. Die wichtigsten Maßnahmen können Folgendes umfassen: a) Organisation des inländischen Holzmarkts, b) Verbesserung des Rechtsrahmens für den inländischen Holzmarkt, c) Einrichtung eines Informationssystems, d) Einrichtung eines geeigneten Systems für die Rückverfolgung von auf dem inländischen Markt verkauftem Holz, e) Einbeziehung des inländischen Holzverkaufs in das Legalitätssicherungssystem. 8. ÜBERWACHUNG DER AUSWIRKUNGEN DES ABKOMMENS Um sicherzustellen, dass mit dem Abkommen die angestrebten Ergebnisse erzielt werden, ist eine Überwachung der sozialen, ökologischen und marktbezogenen Auswirkungen des Abkommens im Allgemeinen sowie unter besonderer Berücksichtigung der von den Wäldern abhängigen Gemeinschaften erforderlich. Zu diesem Zweck können insbesondere die folgenden Maßnahmen durchgeführt werden: Entwurf eines Bezugsrahmens für das Monitoring einschließlich Beschreibung der Ausgangssituation und Vereinbarung von Indikatoren u. a. zu den folgenden Elementen: Verbesserung der Strukturen für die Waldbewirtschaftung und –verwaltung, Zuweisung von Waldnutzungsrechten, Sozialvereinbarungen und Nutzenteilung mit betroffenen Gemeinschaften, Vergleich des Volumens des von der Regulierung erfassten Holzes mit dem noch nicht erfassten Volumen, Nachweise über die Rechtsdurchsetzung, Angaben zum Volumen des beschlagnahmten und veräußerten Holzes, Effizienz der Einnahmenerzielung, Effizienz der Auszahlung von Einnahmen an betroffene Gemeinschaften, die Märkte für liberianisches Holz und Auswirkungen des Abkommens auf die Wettbewerbsfähigkeit Liberias. Der JIC wird wie in Anhang X dieses Abkommens dargelegt wirksame Monitoring-Maßnahmen vorsehen. 9. ÜBERWACHUNG DER UMSETZUNG DES ABKOMMENS Der JIC wird die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Abkommens tragen. Dies beinhaltet Überprüfungen und geeignete Maßnahmen im Anschluss an die Berichte der unabhängigen Prüfinstanz sowie Überprüfungen der oben beschriebenen Überwachung der Auswirkungen. Darüber hinaus werden andere beteiligte Akteure, einschließlich der Zivilgesellschaft, die Umsetzung des Abkommens überwachen und damit zur wirksamen Anwendung des Legalitätssicherungssystems beitragen. Der JIC wird Berichte von den beteiligten Akteuren erhalten und sicherstellen, dass es für den Umgang mit etwaigen Problemen ein wirksames Beschwerdeverfahren gibt. Die wichtigsten Maßnahmen können Folgendes umfassen: a) Unterstützung des in Artikel 16 des Abkommens beschriebenen nationalen Ausschusses der beteiligten Akteure für die Überwachung der Umsetzung des Abkommens bei der Abhaltung regelmäßiger öffentlicher Konsultationen zur Umsetzung des Abkommens, die den beteiligten Akteuren die Möglichkeit bieten, Rückmeldungen zu geben, b) Monitoring durch die Zivilgesellschaft, unter anderem indem sichergestellt wird, dass auf der Ebene der Gemeinschaften etwaige Bedenken formuliert und dem LVD, dem LLD und der unabhängigen Prüfinstanz sowie dem Ausschuss der beteiligten Akteure und dem JIC übermittelt werden. 10. KOMMUNIKATION Die Umsetzung des Abkommens wird durch Kommunikationsmaßnahmen unterstützt, denen eine besondere Bedeutung zukommt, da sie dazu dienen sollen, das infolge der schwierigen Vorgeschichte Liberias und seiner Holzwirtschaft negative Image des Sektors zu verbessern. Das Abkommen bietet eine Chance, mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Legalität zu schaffen. Es kann nicht genug betont werden, wie wichtig es ist, über die Bemühungen der Regierung zur Verbesserung der Politikgestaltung im Forstsektor zu informieren. Das Abkommen wird sich nicht nur auf die Verwaltung auswirken, sondern auch auf verschiedene Gruppen beteiligter Akteure und die breitere Öffentlichkeit; daher erfordert es eine umfassende Kommunikationsstrategie, die alle erforderlichen Informationen über das Abkommen, seine Auswirkungen und Vorteile sowohl für die Wirtschaft als auch für die Umwelt und die Gesellschaft zur Verfügung stellt. Die Kommunikationsmaßnahmen zu den Vorhaben und Ergebnissen im Rahmen des Abkommens sollen a) die Mitwirkung der verschiedenen beteiligte Akteure fördern und die Kohärenz ihrer Tätigkeiten gewährleisten, b) den öffentlichen Zugang zu den Informationen gewährleisten, um das Monitoring zu erleichtern, c) das Image von Holz aus Liberia auf dem internationalen Markt verbessern, d) die öffentliche Unterstützung der Maßnahmen Liberias zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Waldressourcen und zur Entwicklung der von diesen abhängigen Gemeinschaften sicherstellen und e) die Vorteile des Abkommens gegenüber den beteiligten Akteuren und der allgemeinen Öffentlichkeit stärker ins Blickfeld rücken. Zu diesem Zweck wird Liberia Maßnahmen unterstützen, die für eine wirksame Kommunikation bezüglich der Ziele und Ergebnisse des Abkommens sorgen. Die Maßnahmen können insbesondere Folgendes umfassen: a) Vorbereitung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über moderne und traditionelle Medien stärker zu sensibilisieren und die Öffentlichkeit und die Holzwirtschaft über die Umsetzung des Abkommens sowie über seine Auswirkungen und Vorteile zu informieren, b) Ermittlung geeigneter Zielgruppen sowie Gestaltung spezifischer — per Printmedien bzw. in elektronischer Form zur Verfügung gestellter — Informationen zu dem Abkommen für die einzelnen Zielgruppen und regelmäßige Aktualisierung dieser Informationen, c) Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch für die fortlaufende Bereitstellung von Informationen für inländische und internationale Partner, wobei noch zu erwägen ist, wo dieses innerhalb der gesamten Durchführungsstruktur angesiedelt werden sollte, d) Organisation von Handelsmessen mit Beteiligung potenzieller Handelspartner zur Bekanntmachung der Vorteile von Holzprodukten mit FLEGT-Genehmigung, e) Schaffung von Verfahren, über die die zuständigen staatlichen Stellen Informationen veröffentlichen und gemäß Anhang IX auf Informationsanfragen nach dem Gesetz über die Informationsfreiheit antworten können.
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1. EINLEITUNG Nachstehend wird der Rahmen für die Überprüfung des Legalitätssicherungssystems (Legality Assurance System — LAS) beschrieben, das mit dem…
19.3.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 70/1 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung…
I. RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN I.1 Bestimmungen zur Definition von legalem Holz Angesichts der Definition von legal erzeugtem Holz in Anhang II müssen…
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.