Erwägungsgrund 2 32012D0394
Die Kommission prüfte binnen drei Monaten nach dieser Mitteilung, ob diese Maßnahmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind — insbesondere, ob sie angemessen sind und ob das nationale Anhörungsverfahren transparent war.
Die Kommission prüfte binnen drei Monaten nach dieser Mitteilung, ob diese Maßnahmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind — insbesondere, ob sie angemessen sind und ob das nationale Anhörungsverfahren transparent war.