Beschluss der Kommission vom 21. Dezember 2011 über die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht von Maßnahmen Italiens gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (2012/394/EU)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die italienische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32012D0394
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