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Der Generaldirektor von Eurostat wird als Chefstatistiker angesehen.
Der Chefstatistiker:
ist zuständig für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken innerhalb der Kommission;
ist zuständig für die Koordinierung der Entwicklung und Erstellung anderer Statistiken nach Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 4;
vertritt die Kommission in internationalen statistischen Foren, insbesondere zum Zwecke der Koordinierung der statistischen Tätigkeiten der Organe und Einrichtungen der Union gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009;
übernimmt den Vorsitz im Ausschuss für das Europäische Statistische System gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009;
erarbeitet die Programme nach Artikel 5 Absatz 1 dieses Beschlusses in enger Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen der Kommission unter größtmöglicher Berücksichtigung des Nutzerbedarfs und anderer einschlägiger Entwicklungen;
übernimmt die Verbindungsfunktion zwischen dem Europäischen Statistischen System (ESS) und dem Europäischen Beratungsgremium für die Statistische Governance in allen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken innerhalb des gesamten ESS.
Jede Dienststelle, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung von Statistiken durchzuführen beabsichtigt, konsultiert den Chefstatistiker bereits im Frühstadium der Vorbereitung der betreffenden Maßnahme. Der Chefstatistiker kann diesbezügliche Empfehlungen aussprechen. Für Maßnahmen, die nicht mit der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken zusammenhängen, insbesondere bei spezifischen dienststellenübergreifenden Vereinbarungen, ist die betreffende Dienststelle unmittelbar zuständig.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.