Beschluss des Rates vom 10. Juli 2012 zur Festlegung des Standpunkts, der in der siebzehnten Sitzung der Vertragsparteien im Namen der Europäischen Union in Bezug auf die Änderungen der Anhänge II und III des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers zu vertreten ist (Paris, Frankreich, 8.-10. Februar 2012) (2012/510/EU)
Die Änderungen des Protokolls würden keine Änderung des Unionsrechts erfordern.
Erwägungsgrund 6 32012D0510
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