Art. 8 32010D0014
Das Eurosystem stellt den Herstellern die durch das Eurosystem festgelegten Informationen über Euro-Banknoten und ihre maschinenlesbaren Sicherheitsmerkmale im Vorfeld der Ausgabe einer neuen Banknotenserie sowie auch im weiteren Verlauf zur Verfügung, um es diesen zu ermöglichen, Banknotenbearbeitungsgeräte zu konstruieren, die die einheitlichen Testverfahren erfolgreich durchlaufen und sich an neue Anforderungen anpassen können.
Das Eurosystem stellt den Herstellern die durch das Eurosystem festgelegten Informationen über Euro-Banknoten und ihre maschinenlesbaren Sicherheitsmerkmale im Vorfeld der Ausgabe einer neuen Banknotenserie sowie auch im weiteren Verlauf zur Verfügung, um es deren Mitarbeitern zu ermöglichen, an erforderlichen Schulungen teilzunehmen.
Das Eurosystem unterstützt die Schulung der Mitarbeiter der Bargeldakteure, um sicherzustellen, dass geschulte Mitarbeiter über die Fähigkeit verfügen, Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit zu prüfen.
Das Eurosystem informiert die Bargeldakteure soweit angemessen über Fälschungsgefahren und kann sie zum Handeln verpflichten, einschließlich der Auferlegung eines vorübergehenden Verbots, die Euro-Banknotenstückelung(en) der betreffenden Serien wieder in Umlauf zu bringen.
Das Eurosystem informiert die Hersteller von Banknotenbearbeitungsgeräten gegebenenfalls über Fälschungsgefahren.