Art. 11 32013D0353
Berichterstattung
Der Sonderbeauftragte erstattet dem PSK und dem Hohen Vertreter regelmäßig mündlich und schriftlich Bericht. Der Sonderbeauftragte erstattet erforderlichenfalls auch den Arbeitsgruppen des Rates Bericht. Regelmäßige schriftliche Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Auf Empfehlung des PSK oder des Hohen Vertreters kann der Sonderbeauftragte dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht erstatten. Gemäß Artikel 36 des Vertrages kann der Sonderbeauftragte zur Unterrichtung des Europäischen Parlaments mit herangezogen werden.