Erwägungsgrund 5 32013D0483
Zeitgleich mit ihrem Beitritt zum Geänderten Übereinkommen von 1958 trat die Union auch einer bestimmten Zahl von UN/ECE-Regelungen bei, die in Anhang II des Beschlusses 97/836/EG aufgeführt sind.
Zeitgleich mit ihrem Beitritt zum Geänderten Übereinkommen von 1958 trat die Union auch einer bestimmten Zahl von UN/ECE-Regelungen bei, die in Anhang II des Beschlusses 97/836/EG aufgeführt sind.