Art. 11 32013D0489
Sprachenregelung
Die Amtssprachen des Stabilitäts- und Assoziationsrates sind die Amtssprachen der beiden Vertragsparteien. Sofern nichts anderes beschlossen wird, stützt sich der Stabilitäts- und Assoziationsrat bei seinen Beratungen auf Unterlagen, die in diesen Sprachen abgefasst sind.