Art. 9 32013D0489
Protokoll
Die beiden Sekretäre fertigen über jede Tagung einen Protokollentwurf an. In dem Protokoll wird in der Regel zu jedem Tagesordnungspunkt Folgendes vermerkt: Der Protokollentwurf wird dem Stabilitäts- und Assoziationsrat zur Annahme vorgelegt. Nach Genehmigung wird das Protokoll vom Vorsitzenden und von den beiden Sekretären unterzeichnet. Das Protokoll wird in das Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union aufgenommen, das als Verwahrer der Dokumente des Stabilitäts- und Assoziationsrates fungiert. Eine beglaubigte Abschrift wird den in Artikel 6 genannten Empfängern übermittelt.