Art. 15 32013D0489
Es wird ein Gemischter Beratender Ausschuss aus Vertretern des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union und aus Vertretern der kommunalen und regionalen Behörden Serbiens eingesetzt, der die Aufgabe hat, den Stabilitäts- und Assoziationsrat im Hinblick auf die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den kommunalen und regionalen Behörden der Europäischen Union und Serbiens zu unterstützen. Ziel dieses Dialogs und dieser Zusammenarbeit ist es insbesondere,
die kommunalen und regionalen Behörden Serbiens auf eine Tätigkeit im Rahmen der künftigen Mitgliedschaft in der Europäischen Union vorzubereiten;
die kommunalen und regionalen Behörden Serbiens auf ihre Mitarbeit im Ausschuss der Regionen nach dem Beitritt Serbiens vorzubereiten;
Informationen über aktuelle Fragen von beiderseitigem Interesse auszutauschen, insbesondere über den Stand des Beitrittsprozesses und die Politikbereiche, in denen den Verträgen zufolge der Ausschuss der Regionen zu konsultieren ist, und die Vorbereitung der kommunalen und regionalen Behörden Serbiens auf diese Politik;
zum multilateralen strukturierten Dialog zwischen a) den kommunalen und regionalen Behörden Serbiens und b) den kommunalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten anzuregen, u. a. durch Vernetzung in Bereichen, in denen direkte Kontakte und direkte Zusammenarbeit zwischen den kommunalen und regionalen Behörden Serbiens und den kommunalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten der effizienteste Weg zur Lösung bestimmter Probleme von beiderseitigem Interesse sein könnten;
regelmäßig Informationen über die interregionale Zusammenarbeit zwischen den kommunalen und regionalen Behörden Serbiens und den kommunalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten auszutauschen;
den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen a) den kommunalen und regionalen Behörden Serbiens und b) den kommunalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten in den Politikbereichen zu fördern, in denen nach Maßgabe des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der Ausschuss der Regionen zu konsultieren ist, insbesondere den Austausch von Know-how und Techniken zur Ausarbeitung regionaler und kommunaler Entwicklungspläne oder -strategien und zur möglichst effizienten Nutzung der Heranführungsstrategie und der Strukturfonds;
die kommunalen und regionalen Behörden Serbiens durch Informationsaustausch in Bezug auf die praktische Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in allen Lebensbereichen auf kommunaler und regionaler Ebene zu fördern;
von einer Seite vorgeschlagene sonstige relevante Fragen zu erörtern, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und im Rahmen der Heranführungsstrategie stellen könnten.
Der Gemischte Beratende Ausschuss nach Absatz 1 setzt sich aus sieben Vertretern des Ausschusses der Regionen einerseits und sieben gewählten Vertretern der kommunalen und regionalen Behörden Serbiens andererseits zusammen. Es wird die gleiche Zahl von stellvertretenden Mitgliedern ernannt.
Der Gemischte Beratende Ausschuss nach Absatz 1 erfüllt seine Aufgaben nach Befassung durch den Stabilitäts- und Assoziationsrat oder — was die Förderung des Dialogs zwischen den kommunalen und regionalen Behörden betrifft — auf eigene Initiative.
Der Gemischte Beratende Ausschuss nach Absatz 1 kann dem Stabilitäts- und Assoziationsrat gegenüber Empfehlungen aussprechen.
Die Auswahl der Mitglieder des Gemischten Beratenden Ausschusses nach Absatz 1 muss eine repräsentative Vertretung der verschiedenen Ebenen kommunaler und regionaler Behörden sowohl der Europäischen Union als auch Serbiens gewährleisten. Die offizielle Ernennung serbischer Mitglieder erfolgt durch die Regierung Serbiens anhand von Vorschlägen der Organisationen, die die kommunalen und regionalen Behörden Serbiens vertreten. Diese Vorschläge beruhen auf breit angelegten, transparenten Auswahlverfahren, die den Inhabern kommunaler oder regionaler Wahlmandate offenstehen.
Der Gemischte Beratende Ausschuss nach Absatz 1 gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Vorsitz im Gemischten Beratenden Ausschuss nach Absatz 1 wird gemeinsam von einem Mitglied des Ausschusses der Regionen und einem Vertreter der kommunalen und regionalen Behörden Serbiens geführt.
Der Ausschuss der Regionen einerseits und die Regierung Serbiens andererseits tragen die Kosten, die ihnen aus der Teilnahme ihrer Delegierten und des unterstützenden Personals an den Tagungen des Gemischten Beratenden Ausschusses nach Absatz 1 entstehen, insbesondere die Kosten für Reise und Aufenthalt.
Ausführliche Regelungen für die Übernahme der Kosten für Übersetzen und Dolmetschen werden in der Geschäftsordnung des Gemischten Beratenden Ausschusses nach Absatz 1 festgelegt. Die sonstigen Kosten für die praktische Organisation der Tagungen werden von der Vertragspartei getragen, welche die Tagung ausrichtet.