Art. 14 32013D0489
Es wird ein Gemischter Beratender Ausschuss aus Vertretern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und Vertretern der Sozialpartner und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen Serbiens eingesetzt, der die Aufgabe hat, den Stabilitäts- und Assoziationsrat im Hinblick auf die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen der Europäischen Union und Serbiens zu unterstützen. Dieser Dialog und diese Zusammenarbeit müssen allen relevanten Aspekten der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Serbien Rechnung tragen, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens ergeben. Ziel dieses Dialogs und dieser Zusammenarbeit ist es insbesondere,
die Sozialpartner und andere zivilgesellschaftliche Organisationen Serbiens auf eine Tätigkeit im Rahmen der künftigen Mitgliedschaft in der Europäischen Union vorzubereiten;
die Sozialpartner und andere zivilgesellschaftliche Organisationen Serbiens auf ihre Mitarbeit im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss nach dem Beitritt Serbiens vorzubereiten;
Informationen über aktuelle Fragen von beiderseitigem Interesse auszutauschen, insbesondere über den Stand des Beitrittsprozesses und die Vorbereitung der Sozialpartner und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen Serbiens auf diesen Prozess;
zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren und zum strukturierten Dialog zwischen a) den Sozialpartnern und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen Serbiens und b) den Sozialpartnern und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus den Mitgliedstaaten anzuregen, u. a. durch Vernetzung in Bereichen, in denen direkte Kontakte und direkte Zusammenarbeit der effizienteste Weg zur Lösung bestimmter Probleme sein könnten;
von einer Seite vorgeschlagene sonstige relevante Fragen zu erörtern, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und im Rahmen der Heranführungsstrategie stellen könnten.
Der Gemischte Beratende Ausschuss nach Absatz 1 setzt sich aus neun Vertretern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und neun Vertretern der Sozialpartner und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen Serbiens zusammen. Der Gemischte Beratende Ausschuss kann Beobachter zur Teilnahme einladen.
Der Gemischte Beratende Ausschuss nach Absatz 1 erfüllt seine Aufgaben nach Befassung durch den Stabilitäts- und Assoziationsrat oder — was die Förderung des Dialogs zwischen den wirtschaftlichen und sozialen Kreisen betrifft — auf eigene Initiative.
Die Auswahl der Mitglieder des Gemischten Beratenden Ausschusses nach Absatz 1 muss eine möglichst repräsentative Vertretung der verschiedenen Sozialpartner und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen sowohl der Europäischen Union als auch Serbiens gewährleisten. Die offizielle Ernennung serbischer Mitglieder erfolgt durch die Regierung Serbiens anhand von Vorschlägen der Sozialpartner und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen. Diese Vorschläge beruhen auf breit angelegten, transparenten Auswahlverfahren, die den Sozialpartnern und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen offenstehen.
Der Vorsitz im Gemischten Beratenden Ausschuss nach Absatz 1 wird gemeinsam von einem Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und einem Vertreter der Sozialpartner und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen Serbiens geführt.
Der Gemischte Beratende Ausschuss nach Absatz 1 gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss einerseits und die Regierung Serbiens andererseits tragen die Kosten für Personal, Reise und Aufenthalt, die ihnen aus der Teilnahme ihrer Delegierten an den Tagungen des Gemischten Beratenden Ausschusses und dessen Arbeitsgruppen entstehen.
Ausführliche Regelungen für die Übernahme der Kosten für Übersetzen und Dolmetschen werden in der Geschäftsordnung des Gemischten Beratenden Ausschusses nach Absatz 1 festgelegt. Die sonstigen Kosten für die praktische Organisation der Tagungen werden von der Vertragspartei getragen, welche die Sitzung ausrichtet.