Art. 12 32013D0489
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Die Europäische Union und Serbien tragen die Kosten für Personal, Reise und Aufenthalt sowie für Post und Telekommunikation, die ihnen aus ihrer Teilnahme an den Tagungen des Stabilitäts- und Assoziationsrates entstehen. Die Kosten für den Dolmetscherdienst auf den Tagungen sowie für die Übersetzung und Vervielfältigung von Unterlagen trägt die Europäische Union, mit Ausnahme der Kosten für das Dolmetschen und die Übersetzung ins Serbische und aus dem Serbischen, die von Serbien getragen werden. Die sonstigen Kosten für die Organisation der Tagungen werden von der Vertragspartei getragen, die die Tagung ausrichtet.