Erwägungsgrund 5 32013D0790
Die Europäische Gemeinschaft hat an der Tagung der Vertragsparteien von 2003 teilgenommen, auf der die Änderung angenommen wurde, wonach Staaten, die Mitglied der Vereinten Nationen sind, mit Genehmigung der Tagung der Vertragsparteien der Beitritt zu dem Übereinkommen ermöglicht wird.