Erwägungsgrund 6 32013D0790
Die Änderung tritt nach Annahme durch alle Staaten und Organisationen in Kraft, die am 28. November 2003 Vertragsparteien des Übereinkommens waren.
Die Änderung tritt nach Annahme durch alle Staaten und Organisationen in Kraft, die am 28. November 2003 Vertragsparteien des Übereinkommens waren.