Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2013 zur Annahme der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen im Namen der Europäischen Union (2013/790/EU)
Die Änderung sollte im Namen der Union angenommen werden —
Erwägungsgrund 7 32013D0790
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