Beschluss des Rates vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt (2014/143/EU)
2011 schlossen die Union und die Schweiz ein Abkommen zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, mit dem das Abkommen durch Anfügung eines neuen Anhangs 12 über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geändert wurde.
Erwägungsgrund 5 32014D0143
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