Erwägungsgrund 4 32014D0143
Mit dem Beschluss Nr. 2/2003 des Gemischten Ausschusses wurden mehrere für die Verwaltung der Anhänge des Abkommens erforderliche Arbeitsgruppen, darunter eine Arbeitsgruppe für den Schutz von Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und von geografischen Angaben (g.g.A.) (im Folgenden "Arbeitsgruppe 'g.U./g.g.A.'"), eingesetzt und ihre Mandate angenommen. Gemäß dem Anhang des genannten Beschlusses hatte die Arbeitsgruppe "g.U./g.g.A." als Hauptaufgabe den gegenseitigen Schutz der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben.