Erwägungsgrund 7 32014D0143
Es sollte daher der Standpunkt, der im Namen der Union bezüglich der Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 zu vertreten ist, festgelegt werden.
Es sollte daher der Standpunkt, der im Namen der Union bezüglich der Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 zu vertreten ist, festgelegt werden.