Beschluss des Rates vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen unter der Flagge der Seychellen zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte (2014/331/EU)
Der Rat hat die Kommission ermächtigt, im Namen der Union mit der Republik Seychellen ein Abkommen über den Zugang von Fischereifahrzeugen unter der Flagge der Republik Seychellen zu den Gewässern und biologischen Meeresressourcen der Union in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Küste von Mayotte, auszuhandeln.
Erwägungsgrund 2 32014D0331
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