Erwägungsgrund 5 32014D0331
Die Fischereibehörden in Mayotte sollten die erforderlichen finanziellen Mittel durch Verwendung der von den Reedern direkt an Mayotte zu entrichtenden Gebühren erhalten. Diese Lösung ist besonders aufgrund der engen Beziehung zwischen der seychellischen Flotte und der lokalen Gemeinschaft des französischen Gebiets in äußerster Randlage Mayotte angebracht. Die Fischereiflotte unter der Flagge der Seychellen hat mehrere Jahre lang in den Gewässern von Mayotte im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Mayotte und den Reedern Fischfang betrieben, wobei die Reeder für die Fischerei in diesen Gewässern Lizenzgebühren an Mayotte gezahlt haben. Um eine Unterbrechung dieser Fangtätigkeiten und der sich daraus ergebenden Vorteile für Mayotte zu vermeiden, ist es daher angebracht, dass alle Zahlungen in Verbindung mit Genehmigungen und Fängen im Rahmen dieses Abkommens unmittelbar der lokalen Gemeinschaft in Mayotte zugutekommen.