Erwägungsgrund 3 32014D0331
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 15. November 2013 das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen, die die Flagge der Seychellen führen, zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte (im Folgenden „Abkommen“) paraphiert.