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Institute, die an den GLRGs teilnehmen möchten, werden bestimmten Meldepflichten unterliegen. Die gemeldeten Daten werden zur Bestimmung der anfänglichen und zusätzlichen Kreditlimits, zur Berechnung der anwendbaren Referenzgröße und etwaiger vorzeitiger Pflichtrückzahlungen sowie zur Beobachtung der Auswirkungen der GLRGs verwendet. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die NZBen, die gemeldete Daten erhalten haben, diese innerhalb des Eurosystems austauschen können, und zwar soweit und in dem Umfang, wie dies zur sachgemäßen Umsetzung und Prüfung der Wirksamkeit des GLRG-Rahmens notwendig ist. Zudem können die erhobenen statistischen Daten zur sachgerechten Validierung der gelieferten Daten innerhalb des Eurosystems ausgetauscht werden —
Institute, die an GLRG II teilnehmen möchten, werden bestimmten Meldepflichten unterliegen. Die gemeldeten Daten werden verwendet, a) um das Kreditlimit zu…
Die Daten, die von den Teilnehmern gemäß diesem Artikel gemeldet werden, können vom Eurosystem für die Umsetzung des GLRG-II-Rahmens sowie zur Prüfung seiner…
1. Die Teilnehmer an GLRGs reichen korrekt und vollständig ausgefüllte Meldebögen bei ihrer NZB ein, und zwar im Einklang mit: 2. Die in diesem Meldebogen…
Die NZBen sollten den gemeinsamen analytischen granularen Mehrzweckdatensatz zu Krediten nutzen können, um Rückmeldeverfahren für Berichtspflichtige aufzubauen…
Zur Sicherstellung effizienter Meldeverfahren und einem angemessenen Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder neuen Meldeverpflichtungen sollte den NZBen…
Die NZBen sind berechtigt, den Berichtspflichtigen Kreditdaten, einschließlich von einer anderen NZB erhobener Daten, zur Verfügung zu stellen, indem sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.