Erwägungsgrund 4 32014D0039
Mit Schreiben vom 14. Oktober 2013, dessen Eingang von der Kommission am 15. Oktober 2013 registriert wurde, hat Griechenland seine Absicht mitgeteilt, an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts teilzunehmen.