Erwägungsgrund 8 32014D0039
Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 sollte in Griechenland am Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 sollte in Griechenland am Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —