Erwägungsgrund 2 32014D0505
Mit dem Abkommen von 1966 wurde zwischen Dänemark, Norwegen und Schweden der gegenseitige Zugang zum Fischfang im Skagerrak und Kattegat in einem Gebiet von bis zu vier Seemeilen ab den jeweiligen Basislinien ermöglicht und festgelegt. Darin wurde ebenfalls festgelegt, dass für die Zwecke dieser Fangtätigkeit das betreffende Gebiet als Hohe See anzusehen ist und damit in Fragen wie z. B. der Kontrolle die Gerichtsbarkeit des Flaggenstaats zur Anwendung kommt.