Beschluss des Rates vom 23. Juli 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak für Schiffe unter der Flagge Dänemarks, Norwegens und Schwedens (2014/505/EU)
Am 29. Juli 2009 hat das norwegische Außenministerium Dänemark, dem Verwahrer des Abkommens, mitgeteilt, dass es das Abkommen von 1966 im Einklang mit dem Abkommen förmlich kündigen möchte, so dass das Abkommen von 1966 am 7. August 2012 auslief.
Erwägungsgrund 4 32014D0505
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