Erwägungsgrund 1 32014D0562
Gemäß dem Beschluss 94/375/EG des Rates wurde 1994 der Europäische Investitionsfonds (im Folgenden „Fonds“) errichtet, um „ein beständiges und ausgewogenes Wachstum innerhalb der Gemeinschaft“ anzuregen.
Gemäß dem Beschluss 94/375/EG des Rates wurde 1994 der Europäische Investitionsfonds (im Folgenden „Fonds“) errichtet, um „ein beständiges und ausgewogenes Wachstum innerhalb der Gemeinschaft“ anzuregen.