Erwägungsgrund 7 32014D0562
Der derzeitige Umfang der Eigenmittel des Fonds gestattet keine wesentliche Steigerung der Tätigkeiten des Fonds, wozu der Europäischen Rat aufforderte, da die Risikokapital- und Garantieoperationen des Fonds die in der Satzung oder die von der Generalversammlung des Fonds festgelegten Höchstbeträge des Gesamtengagements des Fonds nicht überschreiten dürfen. Außerdem wird die Fähigkeit des Fonds zur Bonitätsverbesserung durch den Umfang seiner verfügbaren Eigenmittel beschränkt.