Erwägungsgrund 12 32014D0562
Im Hinblick auf die besonderen Ziele, die mit der Beteiligung der Union an der Aufstockung des Kapitals des Fonds verfolgt werden, vor allem die Unterstützung von Maßnahmen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung von Unternehmen, insbesondere KMU, ergänzen, verfügt die Union nach Artikel 173 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die für die Annahme dieses Beschlusses erforderlichen Befugnisse.