Erwägungsgrund 11 32014D0562
Die Beteiligung der Union an der Kapitalaufstockung des Fonds ist angemessen, um die Unionsziele der Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Union, insbesondere der KMU, günstigen Umfelds und der Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Unionspolitik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung zu erreichen, wie sie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2012, 27./28. Juni 2013 und 19./20. Dezember 2013 formuliert und im „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“ und im „neuen Investitionsplan für Europa“ detailliert dargelegt wurden.