Erwägungsgrund 1 32014D0713
Die Entwicklung und Umsetzung von Netzkodizes und Leitlinien ist eine wichtige Maßnahme, die für die vollständige Integration des Energiebinnenmarkts erforderlich ist. Das dritte Energiepaket hat einen institutionellen Rahmen für die Entwicklung von Netzkodizes für die gegebenenfalls notwendige Harmonisierung der technischen, betrieblichen und marktbezogenen Regeln für die Strom- und Gasnetze geschaffen. Innerhalb dieses Rahmens kommen der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden („ACER“), dem Europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber und dem Europäischen Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber (im Folgenden „ENTSOs“) sowie der Europäischen Kommission eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der Netzkodizes in enger Zusammenarbeit mit allen relevanten Interessenträgern zu. Die Bereiche, in denen Netzkodizes entwickelt werden können, sind in Artikel 8 Absatz 6 der Stromverordnung bzw. der Gasverordnung festgelegt.