Erwägungsgrund 5 32014D0713
Die nach Artikel 6 Absatz 1 der Stromverordnung und der Erdgasverordnung vorgeschriebene öffentliche Konsultation fand vom 26. Februar bis zum 9. Mai 2014 statt. Die Kommission erhielt 20 Antworten, darunter Antworten vom Verband ENTSO-E. Die ACER und der Verband ENTSO-G übermittelten im Rahmen der öffentlichen Konsultation keine Beiträge. Die meisten Interessenträger befürworteten im Rahmen der öffentlichen Konsultation die Festlegung von Prioritäten für die bereits begonnenen Arbeiten und hoben die Bedeutung der ordnungsgemäßen und gut abgestimmten Umsetzung der verabschiedeten Netzkodizes und Leitlinien hervor. Darüber hinaus informierte die ACER die Kommission am 3. Juni 2014 darüber, dass laut ihrer Untersuchung zur Notwendigkeit harmonisierter Vorschriften für den Gashandel, die technische und betriebliche Regelungen für Netzzugangsdienste und den Netzausgleich betreffen (Rules for Trading, RfT) (im Folgenden „RfT“), solche Vorschriften derzeit nicht erforderlich sind.