Erwägungsgrund 3 32014D0713
Als ersten Schritt zu verbindlichen europäischen Netzkodizes hat die Kommission im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 der Stromverordnung und der Gasverordnung eine jährliche Prioritätenliste mit Angabe der Bereiche aufzustellen, die in die Ausarbeitung von Netzkodizes einzubeziehen sind. Vor der Festlegung der jährlichen Prioritäten muss die Europäische Kommission die ACER, die ENTSOs und andere relevante Interessenträger konsultieren. Im vorliegenden Beschluss werden die Prioritäten festgelegt, die die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation beschlossen hat.