Erwägungsgrund 7 32014D0713
Des Weiteren hat die Kommission beschlossen, harmonisierte Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch in die jährliche Prioritätenliste 2015 für den Gasbereich aufzunehmen, da die endgültige Annahme dieses Netzkodex erst Anfang 2015 erfolgen wird, statt wie ursprünglich vorgesehen Ende 2014. Hinsichtlich der jährlichen Prioritätenliste 2015 für den Strombereich hat die Kommission die Wiederaufnahme harmonisierter Regeln für i) die Betriebssicherheit, ii) die betriebliche Planung und Fahrpläne, iii) die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement einschließlich Governance für den Day-Ahead-Markt und den Intraday-Markt mit Kapazitätsberechnung, iv) Anforderungen für den Netzanschluss von Erzeugern und v) den Anschluss von Verbrauchern beschlossen. Ursprünglich war geplant worden, ihre Verabschiedung im Jahr 2014 abzuschließen, aber die Notwendigkeit weiterer Änderungen, die bei Analysen der Kommission deutlich wurde und auch in den im Rahmen der öffentlichen Konsultation erhaltenen Antworten hervorgehoben wurde, bedeutet, dass sie auch der Liste für 2015 hinzugefügt werden sollten —