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Da die Direktoren der Exekutivagenturen bei der Ausführung ihrer operativen Mittel den Status eines von der Kommission bevollmächtigten Anweisungsbefugten genießen, sollten sie zum Zweck der Bewirtschaftung der Verwaltungsmittel und der operativen Mittel in gleicher Weise wie die Dienststellen der Kommission Zugang zum FWS erhalten.
Die Dienststellen der Kommission und die Exekutivagenturen haben über das zentrale Rechnungsführungssystem der Kommission direkten Zugang zu den im FWS…
Da die Leiter der Delegationen der Union, die als nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte der Kommission im Einklang mit Artikel 56 Absatz 2 der…
Da die Exekutivagenturen bei der Ausführung ihrer operativen Mittel, auf die sie die Haushaltsordnung anwenden, den Status von durch die Kommission…
Außer für die Mittel im Zusammenhang mit den Mitgliedern des Überwachungsausschusses ist der Generaldirektor bevollmächtigter Anweisungsbefugter für die…
Da die Kommission den Exekutivagenturen die Befugnisse eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten überträgt, müssen die Berichte, die die Direktoren dieser…
Mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Rechnungsführers einer Exekutivagentur könnten im Prinzip auch Bedienstete auf Zeit im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.