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Wie im Beschluss 2000/365/EG wiederholt wird, wurde der Schengen-Besitzstand als kohärentes Ganzes konzipiert und wird auch als solches angewendet; er ist von allen Staaten, die dem Grundsatz der Abschaffung der Personenkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen zustimmen, in vollem Umfang zu übernehmen und anzuwenden.
Es ist möglich, Zeitpunkte für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands durch diese Mitgliedstaaten festzulegen, d. h. Zeitpunkte, ab denen…
Es ist daher möglich, Zeitpunkte für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands festzulegen, d. h. Zeitpunkte, ab denen Personenkontrollen an den…
Gemeinsame Maßnahmen bezüglich des Überschreitens der Binnengrenzen durch Personen sowie bezüglich der Grenzkontrollen an den Außengrenzen sollten dem in den…
Der Rat hat nun nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung…
Um die Anwendung des Schengen-Besitzstands im gesamten Schengen-Raum sicherzustellen, sollte auch die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates…
Im Rahmen der Durchführung eines gemeinsamen integrierten Grenzverwaltungssystems, mit dem das Schengen-System insgesamt an Funktionsfähigkeit gewinnt, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.