Erwägungsgrund 6 32014D0930
Dieser Beschluss wird im Zusammenhang mit den besonderen Umständen des Ausschusses der Regionen angenommen und stellt keinen Präzedenzfall für die Zusammensetzung der Organe dar.
Dieser Beschluss wird im Zusammenhang mit den besonderen Umständen des Ausschusses der Regionen angenommen und stellt keinen Präzedenzfall für die Zusammensetzung der Organe dar.