Erwägungsgrund 8 32014D0930
Die Überarbeitung wird sich auf das Ergebnis des vorliegenden Beschlusses stützen und die Anzahl der Sitze wahren, die hiermit für die von dieser Änderung betroffenen Mitgliedstaaten festgelegt wird. Aufgrund dieser Überarbeitung wird die weitere Reduzierung der Sitze nicht für die Mitgliedstaaten gelten, die vom vorliegenden Beschluss betroffen sind.