Erwägungsgrund 1 32015D1333
Am 26. Februar 2011 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „Sicherheitsrat“) in Anbetracht seiner großen Besorgnis über die Situation in Libyen die Resolution 1970 (2011) angenommen, mit der restriktive Maßnahmen gegen Libyen verhängt wurden. Seitdem hat der Sicherheitsrat eine Reihe weiterer Resolutionen zu Libyen angenommen, mit denen die restriktiven Maßnahmen der VN gegen Libyen verlängert bzw. geändert wurden, und zwar insbesondere die Resolutionen 2174 (2014) und 2213 (2015) im Zusammenhang mit dem Bekenntnis des Sicherheitsrates zur Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Libyens.