Erwägungsgrund 3 32015D1333
Am 26. Mai 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/818 zur Änderung des Beschlusses 2011/137/GASP angenommen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Libyens und der erfolgreiche Abschluss seines politischen Übergangs weiterhin unter anderem dadurch bedroht werden, dass die aktuellen Spaltungen durch Personen und Organisationen verschärft werden, bei denen festgestellt wurde, dass sie an der repressiven Politik des ehemaligen Regimes von Muammar Al-Gaddafi in Libyen beteiligt oder seinerzeit anderweitig mit diesem Regime verbunden waren, und auch dadurch, dass die meisten dieser Personen oder Organisationen für ihr Handeln nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Der Beschluss berücksichtigt auch, dass eine Gefährdung von Personen und Organisationen ausgeht, die staatliche Gelder Libyens, die während des ehemaligen Regimes von Muammar Al-Gaddafi in Libyen veruntreut wurden, besitzen oder kontrollieren, die dazu verwendet werden könnten, den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Libyens zu bedrohen oder den erfolgreichen Abschluss seines politischen Übergangs zu behindern oder zu untergraben.