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Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. März 2012 und dem Angebot der Union und ihrer Mitgliedstaaten, sich im zweiten Verpflichtungszeitraum ein Ziel von 80 v. H. zu setzen, entsprechen die Emissionsniveaus der Mitgliedstaaten der Summe der jährlichen Emissionszuweisungen für den Zeitraum 2013-2020 gemäß der Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates . Diese Menge, der die Treibhauspotenzialwerte aus dem Vierten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen zugrunde liegen, wurde gemäß Anhang II des Beschlusses 2013/162/EU der Kommission bestimmt und mit dem Durchführungsbeschluss 2013/634/EU der Kommission angepasst. Das Emissionsniveau Islands wurde in der Vereinbarung mit Island bestimmt.
Der Rat erklärte sich in seinen Schlussfolgerungen vom 9. März 2012 bereit, für den zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto für die Union und…
Damit die Verpflichtungen Islands im Rahmen der gemeinsamen Erfüllung in nichtdiskriminierender Weise, bei der Island und die Mitgliedstaaten gleich behandelt…
Mit dem Beschluss 2013/162/EU der Kommission wurden die jährlichen Emissionszuweisungen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013 bis 2020 anhand der zum…
Damit die Verpflichtungen Islands im Rahmen der gemeinsamen Erfüllung in nichtdiskriminierender Weise, bei der Island und die Mitgliedstaaten gleich behandelt…
In seiner Entschließung vom 31. Januar 2008 zu den Ergebnissen der Konferenz von Bali zum Klimawandel (COP 13 und COP/MOP 3) bekräftigte das Europäische…
Im Einklang mit diesem Ansatz stimmte der Rat ferner zu, dass die Emissionsreduktionsverpflichtungen einzelner Mitgliedstaaten die im Unionsrecht verankerten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.