Erwägungsgrund 3 32015D1570
Am 17. Dezember 2011 nahm die WTO-Ministerkonferenz einen Beschluss an, dem zufolge die WTO-Mitglieder 15 Jahre lang eine Präferenzbehandlung für Dienstleistungen und Dienstleistungserbringer der LDC-Mitglieder gewähren dürfen. Gemäß dem genannten Beschluss müssen WTO-Mitglieder, die eine Präferenzbehandlung gewähren, dem Rat für den Handel mit Dienstleistungen (CTS) eine entsprechende Notifikation vorlegen; außerdem unterliegt eine Präferenzbehandlung bei der Anwendung von anderen als in Artikel XVI GATS beschriebenen Maßnahmen der Zustimmung des CTS gemäß dessen Verfahren.