Erwägungsgrund 4 32015D1570
In ihrem Beschluss vom 7. Dezember 2013 wies die WTO-Ministerkonferenz erneut auf das Erfordernis einer CTS-Genehmigung für die Anwendung von anderen als in Artikel XVI GATS genannten Maßnahmen hin.
In ihrem Beschluss vom 7. Dezember 2013 wies die WTO-Ministerkonferenz erneut auf das Erfordernis einer CTS-Genehmigung für die Anwendung von anderen als in Artikel XVI GATS genannten Maßnahmen hin.